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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. verkündet Zustimmungseinholung für vorgeschlagene Änderung des Anleihenvertrags

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

Teksid Aluminum Luxembourg
S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") meldete heute, dass es mit der
Einholung der Zustimmungen aller Eigentümer seiner im Umlauf
befindlichen zu 11,375 % verzinslichen vorrangigen Schuldtitel, die
im Jahr 2011 fällig sind, (die "Senior Notes") gemäss einer
Zustimmungseinholungserklärung vom 1. Juni 2007 (die "Erklärung")
begonnen hat, um die vorgeschlagenen Änderungen des Anleihenvertrages
über die Senior Notes (der "Anleihenvertrag") umzusetzen und den
Aufschub der Verpflichtungen des Unternehmens, den Reinerlös aus der
Veräusserung von Teksid Aluminum Poland S.p. z.o.o. für ein
Rückkaufangebot der Senior Notes zu verwenden, mit sofortiger Wirkung
zu dulden. Falls nicht vorher oder später beendet, ist die
Zustimmungseinholung bis zum 8. Juni 2007 um 10:00 Uhr, New Yorker
Ortszeit (15:00 Uhr Londoner Ortszeit) (das "Ablaufdatum") befristet.
Die Annahme der Änderungsvorschläge, die Rechtswirksamkeit der
Duldungserklärung und das Inkrafttreten eines ergänzenden
Anleihenvertrages, welcher die Änderungsvorschläge beinhaltet (der
"Ergänzungsanleihenvertrag"), erfordern die Zustimmung der Inhaber
eines mehrheitlichen Anteils am Gesamtnennbetrag der zu diesem
Zeitpunkt ausgegebenen Schuldtitel (die "Mindestzustimmung") am oder
vor dem Ablaufdatum. Sobald das Unternehmen die Mindestzustimmung
eingeholt hat, wird es den Ergänzungsanleihenvertrag verabschieden.
Schuldtitelinhaber, die ihre Zustimmung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Ergänzungsanleihenvertrags oder davor abgeben,
sind berechtigt, diese jederzeit vor dem Inkrafttreten zu widerrufen,
aber nicht danach.
Mit ihrer Zustimmung erklären sich die Inhaber von Schuldtiteln
mit Folgendem einverstanden: (i) einer Duldungserklärung mit
sofortiger Wirkung mit Bezug auf jeglichen Verzug (im Sinne des
Anleihenvertrages) oder jegliches Verzugsereignis (im Sinne des
Anleihenvertrags) und jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der
Nichterfüllung der sechsten Absatzes von Paragraf 11.15(b) (i) des
Anleihenvertrags durch das Unternehmen und (ii) den vorgeschlagenen
Vertragsänderungen, welche
(a) dem Unternehmen den Verkauf seiner Beteiligungen an Cevher
Dokum Sanayi A.S. an dessen mehrheitlichen Eigentümer, Cevher Jant
Sanayi A.S. (die "Veräusserung türkischer Beteiligungen") erlauben,
(b), den Zeitrahmen, innerhalb dessen ein Angebot zum Rückkauf der
Senior Notes nach dem Verkauf von Teksid Aluminum Poland S.p. z.o.o.
vorgelegt werden muss, bis zum 19. Juni 2007 erweitern und (c) einen
technischen Fehler im Anleihenvertrag beheben.
Houlihan Lokey Howard & Zukin (Europa) Limited und Cadwalader,
Wichersham & Taft LLP, die Berater des Ad-Hoc-Komitees der
Schuldtiteleigner, haben dem Unternehmen mitgeteilt, dass sich
Inhaber einer Mehrheit der ausgegebenen Senior Notes vorab mit (i)
der vorgeschlagenen Veräusserung türkischer Beteiligungen und (ii)
der Duldungserklärung hinsichtlich der Aufschiebung der
Verpflichtungen des Unternehmens, die Reinerlöse aus dem Verkauf von
Teksid Poland für ein Rückkaufangebot für Senior Notes zu verwenden,
prinzipiell einverstanden erklärt haben. Wenn diese Eigner ihre
Zustimmung wie angekündigt abgeben, wird die Mindestzustimmung
erreicht. Sobald die Mindestzustimmung vorliegt, beabsichtigt das
Unternehmen, den Ergänzungsanleihenvertrag zu verabschieden.
Den Eigentümern von Senior Notes wird im Zusammenhang mit dieser
Zustimmungseinholung keine Zustimmungsvergütung angeboten.
Der Vollzug der Zustimmungseinholung ist unter anderem von den
folgenden Bedingungen abhängig: der gültige Eingang der
Mindestzustimmung vor dem Ablaufdatum und die rechtswirksame
Verabschiedung des Ergänzungsanleihenvertrags sowie bestimmte weitere
allgemeine Bedingungen, die in der Erklärung dargelegt werden.
Diese Bedingungen sind zu den alleinigen Gunsten des Unternehmens
und das Unternehmen ist berechtigt, im alleinigen Ermessen zu
beliebigen oder verschiedenen Zeiten vor Ablauf der
Zustimmungseinholung vollständig oder teilweise auf diese zu
verzichten. Ausserdem, vorbehaltlich der in der Erklärung
aufgeführten Bedingungen, behält sich das Unternehmen ausdrücklich
das Recht vor, ohne dazu verpflichtet zu sein, zu beliebiger Zeit
oder von Zeit zu Zeit am oder vor dem Ablaufdatum die
Zustimmungseinholung in beliebiger Hinsicht, soweit rechtmässig, zu
erweitern oder zu ändern.
Informationen über die Zustimmungseinholung entnehmen Sie bitte
der Erklärung, darunter Informationen über die Verfahrensweisen, die
in der Erklärung unter der Überschrift: "Procedures for Delivering
Consents", zu Deutsch: "Verfahrensweisen für die Zustimmungsabgabe"
beschrieben sind.
Diese Meldung dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt
keine Aufforderung zur Teilnahme an der Zustimmungseinholung in
Rechtsgebieten dar, in denen oder in die eine solche Aufforderung an
oder durch beliebige Personen nach geltenden Wertpapiergesetzen
unzulässig wäre. In bestimmten Rechtsgebieten kann die Verteilung
dieser Meldung gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieses Dokuments kommen, sind verpflichtet, sich selbst über
solche Einschränkungen zu informieren und diese zu befolgen. Die
Zustimmungseinholung erfolgt nur durch die Erklärung vom 1. Juni
2007. Sie sollten die Erklärung lesen, bevor Sie sich entscheiden,
Ihre Zustimmung abzugeben oder vorzuenthalten.
Warnhinweis über zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält hinsichtlich der
Zustimmungseinholung zukunftsbezogene Aussagen im Sinne
US-amerikanischer Wertpapiergesetze. Zukunftsbezogene Aussagen
basieren auf den derzeitigen Erwartungen der Unternehmensführung und
unterliegen bestimmten Risiken und Unabwägbarkeiten, aufgrund derer
die tatsächlichen Ergebnisse massgeblich von den Darstellungen der
zukunftsbezogenen Aussagen abweichen können. Zu diesen Risiken und
Unabwägbarkeiten gehören Marktbedingungen und andere Faktoren, auf
die das Unternehmen keinen Einfluss hat sowie die Risikofaktoren und
anderen Warnhinweise, die in der Erklärung erörtert werden.

Pressekontakt:

Für weitere Informationen und um Kopien der Erklärung anzufordern,
wenden Sie sich bitte an: The Bank of New York und The Bank of New
York (Luxembourg) S.A. (One Canada Square, London E14 5AL, England,
Attention: Corporate Trust Administration, E-Mail:
lloydgeorge@bankofny.com, Tel: +44-207-964-6461), als Informations-
und Tabulierungsvertretung in Luxembourg

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