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Angestellte Schweiz / Employés Suisse

Abschluss der Verhandlungen zwischen den Angestellten und der Geschäftsleitung bei Swissvoice AG: Zusatzvereinbarung erfüllt Forderungen der Mitarbeitenden

Zürich (ots)

Nach der letzten Verhandlungsrunde vom 14.
September 
haben sich die Mitarbeitervertretung und die Geschäftsleitung der 
Swissvoice AG auf eine Zusatzvereinbarung zum Sozialplan geeinigt. 
Diese bringt insbesondere den Arbeitnehmenden, die den Umzug der 
Swissvoice AG von Hägendorf (SO) nach Aubonne (VD) mitmachen, 
grundlegende Vergünstigungen. Aber auch die gekündigten 
Mitarbeitenden erhalten, je nach Dienstalter, eine 
Abgangsentschädigung sowie Unterstützungsleistungen beim Suchen 
einer neuen Arbeitsstelle. Die Mitarbeitervertretung und die 
Arbeitnehmerverbände sind dennoch der Überzeugung, dass der Umzug 
für die Swissvoice AG nicht notwendig ist.
Der Mitarbeitervertretung der Swissvoice AG sowie den 
mandatierten 
Verbänden Angestellte Schweiz VSAM und Unia gelang es, mit der 
Geschäftsleitung der Swissvoice AG den seit Dezember 2002 
bestehenden Sozialplan nachzuverhandeln. Eine Zusatzvereinbarung zum 
Sozialplan trägt den besonderen Umständen im Zusammenhang mit dem 
Umzug der Swissvoice ins waadtländische Aubonne Rechnung. Speziell 
davon profitieren werden diejenigen Mitarbeitenden, die sich bereit 
erklären, in Aubonne zu arbeiten. So übernimmt die Swissvoice AG 
während zwei Jahren die Reisekosten (von Tür zu Tür) für 
Mitarbeitende, die weiter als 50 Kilometer von Aubonne entfernt 
wohnen. Arbeitnehmenden, die als Wochenaufenthalter in die 
Westschweiz ziehen, richtet die Swissvoice AG während einem Jahr 
eine monatliche Mietkostenbeteilung aus. Diejenigen, die ihren 
Wohnsitz fest in die Region Lausanne verlegen, profitieren von einer 
finanziellen Unterstützung an die anfallenden Umzugskosten. Ferner 
besteht für umgezogene Mitarbeitende ein Kündigungsverzicht während 
eines Jahres.
Teil der Belegschaft bleibt temporär in Hägendorf Rund 18 
Mitarbeitende der Swissvoice AG – diese Zahl kann im Zuge der 
Einzelverhandlungen mit den Mitarbeitenden noch ändern – erhalten 
gemäss der Swissvoice-Geschäftsleitung das Angebot, mit 
unverändertem Arbeitsvertrag in Hägendorf zu bleiben. Allerdings ist 
bereits heute klar, dass sich auch diese Mitarbeitenden in 
absehbarer Zeit neu orientieren müssen, denn der vollständige Umzug 
der Swissvoice AG ist beschlossene Sache. Dies bedeutet im Klartext, 
dass die noch in Hägendorf verbleibenden Stellen gestrichen werden, 
sobald es sie nicht mehr zwingend braucht. Der Sozialplan und die 
Zusatzvereinbarung werden auch für sie gelten.
Auch die wegen des Umzugs gekündigten Mitarbeitenden der 
Swissvoice 
AG erhalten gewisse Unterstützungsleistungen: So sieht die 
Zusatzvereinbarung eine bescheidene und nach Dienstjahren 
gestaffelte Abgangsentschädigung vor. Zusätzlich können 
Mitarbeitende ab dem 50. Altersjahr bei Bedarf von verlängerten 
Kündigungsfristen profitieren, um mehr Zeit für die Stellensuche zu 
erhalten.
Mitarbeitervertretung und Verbände finden Umzug nach wie vor 
unnötig 
Die Mitarbeitervertretung und die Verbände haben zum Abschluss der 
Konsultationsfrist klar Stellung bezogen: Sie sind nach wie vor der 
Meinung, dass es den Umzug nach Aubonne für das Überleben der 
Swissvoice nicht braucht.
Die Angestellten Schweiz VSAM, in Lausanne mit einem 
Regionalsekretariat vertreten, werden die Entwicklungen bei 
Swissvoice AG genau verfolgen.
Für Rückfragen: Michael Lutz, Regionalsekretär VSAM, Tel. 062 296 52 
58, Natel: 079 798 68 38
Der Verband für die Angestellten in der Maschinen-, Elektro- und 
Metallindustrie, Angestellte Schweiz VSAM, wurde 1918 gegründet. 50% 
der in der Branche organisierten Mitarbeitenden sind Mitglied beim 
VSAM. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages der Maschinenindustrie 
ist er damit der führende Sozialpartner auf der Arbeitnehmerseite.

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