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Intercell AG

EANS-News: Intercell AG
Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 und § 95 Abs 6 AktG

Wien (euro adhoc) -

Stock Option Programm
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Unternehmen
Utl.: Stock Option Programm
Der Vorstand ist laut 4.11 der Satzung gem § 159
Abs 3 AktG ermächtigt, bis 13.06.2013 mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu einem Nennbetrag 
von EUR 1.700.000,00 einmal oder in mehreren Tranchen für die 
Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte 
und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr 
verbundenen Unternehmens zu beschließen (genehmigtes bedingtes 
Kapital 2008).
Mit Beschluss vom 11. Dezember 2009 hat der Vorstand beschlossen, von
dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der 
Gesellschaft um EUR 845.000 bedingt durch die Ausgabe von bis zu 
845.000 Stück neuer auf Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien) 
mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,- zu erhöhen. Die 
Erhöhung des Grundkapitals wird nur soweit durchgeführt, als die 
Optionsberechtigten von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Der 
Beschluss des Vorstands bedarf eines genehmigenden Beschlusses durch 
den Aufsichtsrat. Mindestens 14 Tage vor Zustandekommen des 
Aufsichtsratsbeschlusses ist gem § 82 Abs 9 - 10 BörseG ein Bericht 
gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 AktG zu veröffentlichen. Dieser Bericht
wird hiermit erstattet:
Grundsätze und Leistungsanreize, die den Aktienoptionen zu Grunde 
liegen
Mit der Optionseinräumung soll die Motivation der 
Optionsberechtigten, zur Wertsteigerung der Gesellschaft beizutragen,
erhöht werden.
Eingeräumte und einzuräumende Optionen
Bislang wurde folgende Anzahl an Aktienoptionen eingeräumt (exklusive
verfallener und ausgeübter Optionen):
Optionsberechtigte                        Anzahl der
                                            Optionen
Aufsichtsratsmitglieder
  Michel Gréco(Vorsitzender)                  41.250
  Ernst Afting                                41.250
  James R. Sulat                              37.500
  David Ebsworth                              35.000
  Hans Wigzell                                35.000
  Mustapha Bakali                             40.000
Vorstandsmitglieder
  Gerd Zettlmeissl (Vorsitzender)            375.000
  Thomas Lingelbach                          260.000
  Reinhard Kandera                           122.000
Leitende Angestellte                         786.200
Übrige Arbeitnehmer                          194.125
Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften       621.453
Summe                                      2.588.778
Es sollen nunmehr weitere 845.000 Optionen, hievon 85.400 an 
Arbeitnehmer, 196.000 an leitende Angestellte, 308.600 an Angestellte
von Tochterunternehmen sowie 100.000 an das Vorstandsmitglied Gerd 
Zettlmeissl, 90.000 an das Vorstandsmitglied Thomas Lingelbach und 
65.000 an das Vorstandsmitglied Reinhard Kandera eingeräumt werden, 
wobei die Optionen zum Teil durch das oben genannte neue bedingte 
Kapital und zum Teil durch eigene Aktien bedient werden sollen, daher
wird der Bericht auch gem § 95 Abs 6 AktG von Vorstand und 
Aufsichtsrat erstattet. Das Ausmaß der den einzelnen Mitarbeitern 
anzubietenden Aktienoptionen wurde mittels Vorstandsbeschluss unter 
Berücksichtigung der im ESOP 2008 näher festgelegten Kriterien 
bestimmt. Die Zuteilung der Optionen an die Vorstandsmitglieder 
obliegt dem Aufsichtsrat.
Wesentliche Bedingungen der Aktienoptionsverträge
(i) Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren 
Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen 
Bestimmungen des ESOP 2008 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption 
gegen Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu 
erwerben. Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die 
Optionsberechtigten bei Ausübung der Option an die Gesellschaft 
bezahlen müssen, beträgt EUR 26,99 (letzter Schlusskurs der 
Intercell-Aktie vor dieser Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs 
am Tag vor dem Aufsichtsratsbeschluss, höher sein, so ist dieser der 
Ausübungspreis.
(ii) Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer 
Ausübungshürde gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der 
Schlusskurs der Intercell-Aktie am Tag vor Beginn eines 
Ausübungsfensters mindestens 15 Prozent über dem Ausübungspreis 
liegt.
(iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des 
Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden 
Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25 
% im zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden. Für Optionen, die 
als besonderer Anreiz - insbesondere im Rahmen der Einstellung von 
Führungskräften - eingeräumt werden, kann die erstmalige Ausübbarkeit
abweichend festgelegt werden. Im Falle eines Kontrollwechsels durch 
Übernahme von mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile an der 
Gesellschaft werden alle ausstehenden Optionen mit Wirksamkeit der 
Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die Ausübung jeweils nur während 
eines Ausübungsfensters erfolgen.
(iv) Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier 
Wochen, die vom Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein 
jährliches Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder 
ordentlichen Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in 
denen die Optionen ausgeübt werden können. Der Vorstand kann ein 
weiteres Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige 
Ausübbarkeit der Optionen wird dadurch nicht berührt.
(v) Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.
(vi) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene 
Aktien besteht nicht.
(vii) Der ESOP 2008 liegt im Geschäftsraum der Gesellschaft zur 
Einsicht jedes Aktionärs auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des ESOP 2008 erteilt.
Wien, am 15. Dezember 2009
INTERCELL AG
Vorstand
Aufsichtsrat

Rückfragehinweis:

Intercell AG
Lucia Malfent
Head of Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1303
lmalfent@intercell.com

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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