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hotelleriesuisse

hotelleriesuisse sagt ja zur Personfreizügigkeit

Bern (ots)

Die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens
auf die neuen EU-Staaten wird von hotelleriesuisse zur Annahme
empfohlen. Eine Ablehnung wäre für die Beziehungen der Schweiz zur EU
verheerend und würde den bilateralen Weg in Frage stellen. Auch die
Schweizer Hotellerie müsste mit negativen Folgen rechnen.
Diese Abstimmungsempfehlung an die Mitglieder beschloss die Spitze
des führenden Arbeitgeberverbandes der Schweizer Hotellerie an ihrer
letzten Sitzung vor der Sommerpause.
Hotellerie profitiert
Die Ausdehnung des Abkommens flexibilisiert und öffnet den
Arbeitsmarkt zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten.
Bereits heute beschäftigt die Schweizer Hotellerie rund 50%
ausländische Mitarbeitende, die meisten davon aus den europäischen
Nachbarstaaten. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit eröffnet der
Branche neue Möglichkeiten zur Rekrutierung qualifizierten Personals
sowie von Hilfskräften. Da im neuen Ausländergesetz die Zulassung von
Arbeitnehmern aus Drittstaaten stark erschwert wird, ist die
Hotellerie als personalintensive Branche, die zudem saisonalen
Schwankungen unterliegt, auf neue Rekrutierungsgebiete angewiesen.
Wirksame Schutzmassnahmen
Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen
EU-Mitgliedstaaten wird schrittweise und kontrolliert eingeführt. Die
Schweiz erhält - analog zur EU-internen Regelung - eine
Übergangsperiode bis zum 30. April 2011. Auch wird die Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor
Lohn- und Sozialdumping begleitet. Für die Hotellerie bedeutet dies,
dass die Mindestbestimmungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV)
auch für Mitarbeitende der neuen EU-Staaten gelten und die
Kontrollinstanzen des L-GAV die Einhaltung der flankierenden
Massnahmen überwachen werden. Diese Mechanismen haben sich in der
Praxis bestens bewährt.
Überfremdungsängste unbegründet
Wie die Erfahrungen zeigen, sind die im Vorfeld der Öffnung des
Schweizer Arbeitsmarkts mit den 15 "alten" EU-Staaten
heraufbeschworenen Migrationsströme ausgeblieben. Dasselbe darf auch
für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit den neuen
EU-Mitgliedern erwartet werden.
Negative Folgen bei Nichtausdehnung des
Personenfreizügigkeitsabkommens Sollte die Vorlage in der
Volksabstimmung vom 25. September 2005 scheitern, wäre eine
Aufkündigung des aktuellen Personenfreizügigkeitsabkommens durch die
EU wahrscheinlich. Aufgrund der so genannten Guillotineklausel zöge
dies zudem den automatischen Wegfall aller anderen sektoriellen
Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nach sich. Dies hätte
erheblichen wirtschaftlichen Schaden und einen irreparablen
aussenpolitischen Imageverlust der Schweiz zur Folge.
Weitere Informationen zur Bedeutung der Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten finden sich
auf unserer Website: www.hotelleriesuisse.ch

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia
Leiterin Kommunikation
Tel. +41/(0)31/370'42'86
Mobile: +41/(0)79/652'85'19

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