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PD: Antipersonenminen: Präzisierungen im Kriegsmaterialgesetz

(ots)

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt einstimmig, zwei Artikel im Kriegsmaterialgesetz so zu präzisieren, dass jegliche Unklarheit in Bezug auf die Haltung unseres Landes zu Antipersonenminen ausgeschlossen wird. Im Weiteren beantragt die Kommission einstimmig, der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen zuzustimmen; mit dieser Änderung soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens und seiner Protokolle auf nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet werden.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) 
beantragt einhellig (9 Stimmen), der Revision des 
Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zuzustimmen. Diese Revision geht auf 
die parlamentarische Initiative Dupraz (00.456) zurück, welche 
verlangte, dass zwei Bestimmungen des Übereinkommens über das Verbot 
des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von 
Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa- Vertrag) 
wörtlich in das Eidgenössische Kriegsmaterialgesetz überführt 
werden. Zum einen handelt es sich um die Bestimmung, in der die die 
Vorrichtung „Aufnahmesperre“ definiert wird (Art. 2 Ziff. 3 des 
Übereinkommens), zum andern um die Ausnahmeregelung, wonach die 
Zurückbehaltung oder die Weitergabe einer Anzahl von 
Antipersonenminen für die Entwicklung von Verfahren zur Minensuche, 
Minenräumung oder Minenvernichtung und für die Ausbildung in diesen 
Verfahren zulässig ist (Art. 3 Ziff. 1 des Übereinkommens). Diese 
beiden Bestimmungen sollen in Artikel 8 Absatz 2 bzw. 4 des KMG 
aufgenommen werden.
Die SiK-S ist der Auffassung, dass der Ottawa-Vertrag ein 
wesentliches Instrument zur Bekämpfung von Antipersonenminen ist. 
Der Begriff „Aufnahmesperre“ ist von zentraler Bedeutung, da er die 
Unterscheidung zwischen Antipersonenmine und Fahrzeugmine 
ermöglicht. Diese Anpassungen zielen nicht auf eine inhaltliche 
Änderung des Gesetzes ab, sondern darauf, dieses Gesetz so 
auszugestalten, dass es auch für mit unserer Rechtssystematik nicht 
vertraute Kreise ohne Makel dasteht. In den Augen der Kommission 
drängt sich die beantragte Änderung auf, weil die Schweiz dadurch 
ein politisches und humanitäres Signal aussendet. Der Nationalrat 
stimmte dieser Revision am 4. Juni dieses Jahres mit 89 Stimmen 
oppositionslos zu. Ebenfalls einstimmig (9 Stimmen) beantragt die 
SiK-S, der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot 
oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller 
Waffen (03.032) zuzustimmen. Mit dieser Änderung soll der 
Anwendungsbereich des Übereinkommens und seiner Protokolle auch auf 
nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet werden. Mit 
dem geänderten Artikel 1 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 
wird nach Auffassung der Kommission ein weiterer wichtiger Schritt 
zur Ausgestaltung der Regeln für nicht internationale bewaffnete 
Konflikte getan. Er zeigt die wachsende Bereitschaft der Staaten, 
die bei internationalen bewaffneten Konflikten anerkannten Regeln 
auch in internen Konflikten anzuwenden. Dies ist aus humanitärer 
Sicht absolut notwendig, da heute die meisten bewaffneten Konflikte 
nicht internationaler Natur sind. Der Nationalrat stimmte dieser 
Änderung in der vergangenen Herbstsession mit 98 Stimmen 
oppositionslos zu.
Die Kommission wohnte am 16. Oktober vormittags einer Gefechtsübung 
der Kompanie II der Geb Inf RS 211 im Raume Glaubenberg bei. Sie war 
positiv beeindruckt vom reibungslosen Übungsablauf und insbesondere 
von der Feuerkoordination. Diese Übungen auf Kompaniestufe stellen 
in ihren Augen eine sinnvolle Vorbereitung des Kaders auf den 
Übergang zur Armee XXI dar. Am Nachmittag besichtigte die SiK-S die 
unterirdischen Schiessanlagen in Lungern und konnte sich dabei von 
der hohen Qualität dieser auf privater Basis realisierten 
Einrichtung überzeugen.
Die Kommission tagte am 17. Oktober unter dem Vorsitz von Ständerat 
Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, 
Vorsteher des VBS, im Ausbildungszentrum für Zeitkader in Sarnen. 
Bei dieser Gelegenheit wurde sie von Oberst Rossini über die 
Ausbildung in diesem Zentrum informiert.
Bern,	21. Oktober 2003	Parlamentsdienste
Auskunft:
Hans Hess, Präsident der SiK-S, Tel. 041 / 660 11 47
Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Tel. 031 / 322 24 28

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