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PD: Entlastungsprogramm 2003: Die parlamentarischen Beratungen sind lanciert

(ots)

Die mit der Vorberatung der Botschaft 03.047 sn Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03) beauftragten Spezialkommissionen haben am 10. Juli 2003 an einer gemeinsamen Sitzung eine Aussprache mit der Konferenz der Kantonsregierungen durchgeführt. Sie haben ausserdem die definitiven Sitzungsdaten sowie die Sitzungsmodalitäten ihres Arbeitsprogramms beschlossen.

Grundsätzlich erachten die Kantonsregierungen die Gesundung der 
Bundesfinanzen im vorgesehenen Rahmen als eine zentrale Priorität. 
Sie bedauern hingegen die mangelnde Konsequenz des Bundesparlaments, 
das einerseits erst in der Sommersession mit dem Steuerpaket 
bedeutende Steuererleichterungen beschlossen hatte und andererseits 
auf der Ausgabenseite immer wieder die Kantonsfinanzen tangierende, 
nicht finanzierte Ausgaben vorsieht. Die Kantone fordern die 
Bundesbehörden auf, ihre Entscheide bei den Entlastungsmassnahmen im 
Sinne des neuen Finanzausgleichs (NFA) zu treffen und lehnen 
Massnahmen ab, die vorsehen, Kosten einfach auf die Kantone 
abzuwälzen. Ein solches Abwälzen ist namentlich vor dem Hintergrund 
der bereits durch die Rezession stark beeinträchtigten Haushalte der 
Kantone und Gemeinden nicht möglich. Bezüglich der einzelnen 
Massnahmen kritisieren die Kantone namentlich folgende 
Sparmassnahmen: • Ausserordentliche Treibstoffbeiträge der Kantone: 
Die Kürzung der von den Kantonen prinzipiell frei verfügbaren 
Anteile stellt eine pure Lastenverlagerung zulasten der Kantone dar. 
• Asylwesen und Flüchtlingswesen: Hier befürchten namentlich die 
Städte eine Lastenverlagerung und verweisen auf die bereits 
unablässig steigenden Aufgaben in diesem Bereich. • EnergieSchweiz: 
Obwohl der Bund in der Botschaft die Höhe der Kürzungen 
zurückgenommen hat, lehnen die Kantone die Kürzungen weiterhin 
mehrheitlich ab, da es sich um eine gemeinsam von Bund und Kantonen 
auszuführende Aufgabe handelt. • Straf- und Massnahmenvollzug: Hier 
werden die Kantone einen Grossteil der vorgesehenen 6,4 Mio. Franken 
auffangen müssen, was zu einer abgelehnten Kostenverlagerung auf die 
Kantone führt. • Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte: Akzeptiert wird 
die Verzögerung – aber nicht ein Abbau - der Umsetzung der grossen 
Eisenbahnprojekte, doch wird die Verlagerung der Prioritäten 
zulasten der peripheren Gebiete wie der Ost-, West- und Südschweiz 
kritisiert. • Bei den indirekten Auswirkungen kritisieren die 
Kantone die vagen Aussagen der Botschaft: Bei der Aussetzung des 
Mischindexes bei der AHV etwa scheinen die Auswirkungen auf den 
ersten Blick tragbar, doch werden massive indirekte Belastungen der 
Kantone befürchtet, namentlich im Bereich der kantonalen 
Fürsorgeleistungen, die durch die fallenden Renten steigen könnten. 
Bei den Prämienverbilligungen, die zu 40% durch die Kantone 
finanziert werden, befürchten die Kantone eine Mehrbelastung von 50 
Mio. Franken durch die Aussetzung des Mischindexes. Schliesslich 
befürchten die Kantone bei den kollektiven Leistungen der IV trotz 
den vorgenommenen Anpassungen des Bundesrates Mehraufwände von bis 
zu 100 Mio. Franken, da die Heimplätze namentlich in der 
herrschenden Wirtschaftssituation nicht reduziert werden können. Die 
Spezialkommissionen haben das über 60 Massnahmen zählende 
Entlastungsprogramm so vorzuberaten, dass die Vorlage in der 
Herbstsession 2003 zuerst vom Ständerat und anschliessend vom 
Nationalrat behandelt werden kann. Dieses Vorgehen erlaubt, die 
dringendsten Massnahmen des Programms bereits in das Budget des 
Bundes für das Jahr 2004 einzuarbeiten. Die verbleibenden 
Differenzen sollen schliesslich während der Wintersession 2003 
bereinigt werden.
Die Spezialkommissionen tagten am 10. Juli 2003 in Bern unter der 
Leitung von Ständerat Hansheiri Inderkum (CVP/UR) und in Anwesenheit 
von Frau Eveline Widmer-Schlumpf, Regierungsrätin des Kantons 
Graubünden und Präsidentin der Konferenz kantonaler 
Finanzdirektoren, Herrn Christian Wanner, Regierungsrat und 
Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons Solothurn, sowie 
Vertretern der Bundesverwaltung.
Bern,	10. Juli 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
- Hansheiri Inderkum, Präsident, 041 / 870 51 77
- Christian Ayer, Sekretär, 079 / 277 46 64
- Stefan Brupbacher, Sekretär WAK, 079 / 789 13 81

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