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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Von der Swissair zur Swiss

Bern (ots)

Anrechnung der Bundesmittel an das Aktienkapital der
New Crossair, Redimensionierung der Zivilluftfahrt, Ablehnung des
Globus-Planes und versteckte Leistungen der alten Swissair an die
neue Crossair: die Übergangsregelungen von der Swissair zur Swiss
haben zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen geführt. Vier von
ihnen hat der Bundesrat heute beantwortet.
Mit Postulat beauftragte im vergangenen November die Minderheit
der Finanzkommission des Nationalrates (Minderheit Urs
Hofmann-SP/AG) den Bundesrat, mit den Investoren der neuen Crossair
nach Lösungen zu suchen, wie die Leistungen des Bundes in Höhe von
1,45 Milliarden für die Weiterführung des Flugbetriebs im Rahmen der
neuen Crossair abgegolten werden könnten. Der Bundesrat betont in
seiner heutigen Antwort, dass er sich bereits im Oktober 2001
eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Die Analysen
haben ergeben, dass es für den Bund rechtlich gesehen
ausserordentlich schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, sich die im
Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Winterflugplans der Swissair
gewährten Darlehen an das Aktienkapital der neuen Gesellschaft
anrechnen zu lassen. Der Bundesrat beantragt demzufolge, das
Postulat abzulehnen.
Er beantragt ebenfalls die Ablehnung zweier Postulate der
Liberalen Fraktion. Im ersten verlangte diese eine Redimensionierung
der neuen Fluggesellschaft «auf eine vernünftige Grösse», das heisst
auf das Modell 15/28/82, mit einer gleichzeitigen Beschränkung der
Bundesbeteiligung. Der Bundesrat erklärt, dass die Grösse 26/26/82
nicht unantastbar ist, das Modell jedoch den wirtschaftlichen
Verhältnissen Rechnung tragen muss. Im Übrigen hängen von jedem
Langstreckenflugzeug ungefähr 500 Arbeitsplätze ab. Der Bundesrat
bekräftigt seine Absicht, die Kapitalbeteiligung des Bundes an der
Gesellschaft zurückzuziehen, sobald der Zustand des Unternehmens und
die Marktverhältnisse es erlauben.
In ihrem zweiten Postulat verlangte die Liberale Fraktion vom
Bundesrat Erklärungen zur Ablehnung des Globus-Planes. Der Bundesrat
gibt zu Bedenken, dass die in diesem Plan enthaltenen Vorschläge
keine Einsparungen für den Bund zur Folge gehabt, sondern ihm ganz im
Gegenteil ein zusätzliches Engagement abverlangt hätten. Zudem hätte
das Globus-Projekt durch seine grundlegend andere konzeptionelle
Ausrichtung die Umsetzung des Projekts «Phoenix+» gefährdet.
Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH) schliesslich verlieh in einer
Einfachen Anfrage seiner Beunruhigung über «versteckte Leistungen»
der alten Swissair an die neue Crossair Ausdruck. Der Bundesrat
erklärt in seiner Antwort, dass die Leistungen zwischen den
Konzerngesellschaften der SAirGroup seit jeher verrechnet wurden,
dass sich daran auch mit der Herauslösung der Crossair nichts
geändert hat und dass die bisher geltenden vertraglichen Regelungen
weitergeführt oder explizit angepasst werden. Er weist darauf hin,
dass bei der Übertragung von Aufgaben und der damit verbundenen
kommerziellen Verantwortung zudem die Entschädigungen und die
Kostenverteilung der Leistungen, die von der Swissair und der neuen
Crossair zu erbringen sind, in ganz neuen Vertragswerken geregelt
werden. Er hält im Weiteren fest, dass die umfangreichen Mittel, die
der Bund der Swissair für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs zur
Verfügung stellt, dessen geordneten Übergang auf die neue nationale
Fluggesellschaft bezwecken - und somit insbesondere auch die
Sicherstellung des Knowhow-Transfers.

Kontakt:

Pierre-André Meyrat
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'40
Mobile +41/78/631'78'20

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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