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Gesetz für Nachhaltigkeit und Qualität in der öffentlichen Beschaffung

Gesetz für Nachhaltigkeit und Qualität in der öffentlichen Beschaffung
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Gesetz für Nachhaltigkeit und Qualität in der öffentlichen Beschaffung

Mit der Anpassung des Zweckartikels orientiert sich das neue BöB nicht mehr nur an der Wirtschaftlichkeit, sondern neu an sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Die Betonung von Qualitätswettbewerb sowie die Vorgabe, dass in Zukunft nicht mehr das "günstigste", sondern das "vorteilhafteste" Angebot den Zuschlag erhalten soll, unterstreicht den breiten Konsens zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. Mit einem neuen, auch international fortschrittlichen Zusatz in Art. 12 wurde verankert, dass bei Produktion im Ausland weitere we­sentliche internationale Arbeitsstandards eingefordert, Nachweise für deren Einhaltung ver­langt und Kontrollen durchgeführt werden können. Das neue Gesetz schafft damit endlich die nötige Rechtssicherheit, damit Beschaffungsstellen in Zukunft sozial nachhaltig beschaffen können.

Mangelhafte Kohärenz

Das Parlament hat das Zuschlagskriterium eingefügt, dass bei Beschaffungen auch unter­schiedliche Preisniveaus in den Ländern zu berücksichtigen seien. Dieser Entscheid widerspricht dem Nachhaltigkeits-Anspruch des Zweckartikels, denn er lässt ausländischen Anbietern nur dann eine Chance, wenn sie Preise weiter drücken und auf Anstrengungen zugunsten von mehr Nachhaltigkeit - zum Beispiel zur Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte - verzichten. Die Akzentuierung auf den Preiswettbewerb ist gerade bei der Beschaffung von arbeitsintensiven Konsumgütern (wie z.B. Textilien), die häufig unter dem Schwellenwert liegen, äusserst schädlich.

Spielraum muss nun konsequent genutzt werden

Insgesamt aber schafft das revidierte Gesetz neue Möglichkeiten für sozial und ökologisch verträgliche Beschaffung. Diese müssen nun konsequent genutzt werden: Bei der Ausgestaltung der Verordnung sowie der kantonalen und kommunalen Gesetze, bei der Formulierung von Beschaffungsrichtlinien und im Beschaffungsalltag von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Kontakt NGO-Koalition zur öffentlichen Beschaffung:

Katja Schurter, Solidar Suisse, 079 738 83 21, katja.schurter@solidar.ch

Christa Luginbühl, Public Eye, 079 461 46 40, christa.luginbuehl@publiceye.ch

Positionspapier zum neuen Gesetz: www.solidar.ch/böb

Hintergrund

Die öffentliche Hand kauft jährlich für rund 40 Milliarden Franken ein, unter anderem Güter, die im Ausland produziert werden wie beispielsweise Textilien für Armee, Polizei oder Spitäler, IT-Produkte für die Verwaltung, Steine für Strassen und Plätze, oder Nahrungsmittel für Personalrestaurants. Immer wieder kommt es in den Produktionsketten dieser Güter zu gravierenden Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen. Die öffentliche Hand ist eine gewichtige Konsumentin und steht in der Pflicht, ihre Konsumentscheide verantwortungsvoll zu fällen. Im Rahmen der NGO-Koalition Öffentliche Beschaffung haben sich Brot für alle, Fastenopfer, Helvetas, die Max Havelaar-Stiftung (Schweiz), Public Eye (früher Erklärung von Bern), Solidar Suisse und Swiss Fair Trade während über zehn Jahren dafür eingesetzt, dass im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verbindliche Sozial- und Nachhaltigkeitskriterien verankert werden.

Solidar Suisse, Quellenstr.31, 8005 Zürich