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Eidgenössische Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls": Zwischenbilanz

Bern (ots)

Die Unterschriftensammlung zugunsten der
eidgenössischen Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des
Gemeinwohls" kommt bei der Bevölkerung sehr gut an. In wenig mehr
als vier Monaten hat die Zahl der in der ganzen Schweiz gesammelten
Unterschriften die verlangte Höhe bereits weit überschritten;
gegenwärtig liegt sie bei 120'000 bis 130'000 Unterschriften. Die
Initiative wird durch zahlreiche öffentliche und private
Körperschaften unterstützt. Damit alle zum Erfolg dieser Initiative
und der darin vermittelten Werte beitragen können, wird die
Unterschriftensammelkampagne bis zum Ende des Jahres fortgesetzt.
Das in Bern zu einer Zwischenbilanz zusammengekommene
Initiativkomitee hat sich darüber gefreut, dass die Initiative bei
der Bevölkerung sehr gute Aufnahme findet und von zahlreichen
Einrichtungen und Vereinen unterstützt wird.
Das Komitee will ein starkes Zeichen setzen, damit im Laufe der
nächsten Jahre eine koordinierte und verantwortungsbewusste
Geldspielpolitik zugunsten des Gemeinwohls ausgearbeitet wird. Diese
Initiative eröffnet die Debatte auf Verfassungsebene, mit dem Ziel,
die Grundsätze, die für alle Geldspiele in unserem Lande gelten
müssen, in unserer Verfassung zu verankern. Von diesen Grundsätzen
werden sich dann die Durchführungsgesetze ableiten.
Das Komitee ruft alle Bürgerinnen, alle Bürger und alle
Organisationen, die dieses Vorhaben unterstützen, auf, ihre
Bemühungen bis zum Ende des Jahres fortzusetzen. Anfangs 2009 wird
das Komitee dann aufgrund des Resultats den Zeitpunkt und die
Modalitäten der Einreichung der Initiative bei der Bundeskanzlei
beschliessen. Offiziell wurde eine Frist bis 22. Oktober 2009
eingeräumt.
Die am 22. April 2008 lancierte Initiative verlangt:
  • dass alle Geldspiele dem Gemeinwohl dienen
  • dass die auf dem Ertrag der Spielbanken (Kasinos) erhobene und für die AHV/IV bestimmte Abgabe "dem Anspruch der Gemeinnützigkeit gerecht wird", mit einem Steuersatz, den das Parlament im Gesetz festzusetzen hat
  • dass der Bund die für Lotterien und Wetten geltenden Grundsätze festlegt und dass die Kantone für die Erteilung der Betriebsbewilligungen und die Aufsicht über diese Spiele zuständig sind. Die Gesamtheit der Gewinne der Lotterien und Wetten muss, wie dies auch heute der Fall ist, für kulturelle, sportliche oder soziale Aktivitäten eingesetzt werden.

Kontakt:

Generalsekretär
José Bessard
Mobile: +41/79/701'45'77

Deutschschweiz
Roger Hegi
Mobile: +41/79/472'62'81

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