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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: NEAT im Kanton Uri: Plangenehmigung erteilt

Bern (ots)

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Baubewilligung für den 
Abschnitt Erstfeld (inklusive Nordportal) des Gotthard-Basistunnels 
erteilt. Teil der Plangenehmigungsverfügung ist auch das 
unterirdische Verzweigungsbauwerk für eine künftige Bergvariante. 
Über die Finanzierung dieser Vorinvestition für die Bergvariante 
muss noch das eidgenössische Parlament entscheiden. Ebenfalls später 
entschieden wird über die umstrittene Querung des Schächenbaches.
Die Linienführung der NEAT im Kanton Uri war stets umstritten. Der 
Bundesrat hat am 26. Juni 2002 die vom Kanton Uri geforderte 
Variante Berg lang geschlossen (Bergvariante) mit einem möglichen 
Realisierungszeitpunkt ab dem Jahr 2020 in die Planung aufgenommen. 
Zur Anbindung des Kantons Uri an die neue Gotthardlinie und für 
einen effizienten Betrieb des Gotthard-Basistunnels (GBT) sind auch 
bei einer allfälligen Realisierung der Bergvariante Ausbauten der 
Gleisanlagen in der Reussebene notwendig. Das entsprechende Projekt 
wurde vom 27. Januar bis 25. Februar 2003 öffentlich aufgelegt.
Etappierung der Bewilligung aufgrund von Einsprachen
Während der Einsprachefrist trafen rund 390 Einsprachen beim 
Bundesamt für Verkehr (BAV) ein. Das BAV erteilte am 28. Juli 2003 
der AlpTransit Gotthard AG (ATG) den Auftrag, die planerischen 
Voraussetzungen für eine etappierte Genehmigung zu schaffen. Von 
August bis November 2003 fanden die Bereinigungsverhandlungen mit 
den Fachstellen des Bundes statt, die bei der Beurteilung des 
Auflageprojekts mitgewirkt haben. Im gleichen Zeitraum wurden mit 
dem Kanton Uri, den unmittelbar betroffenen Gemeinden sowie rund 85 
Einsprechenden Verhandlungen durchgeführt. Dabei konzentrierte sich 
das UVEK auf das Gebiet südlich des Knickpunktes bei Kilometer 98,2, 
das die Gemeinden Schattdorf, Erstfeld und Silenen umfasst.
Nur vier Gleise im Rynächt
In einer ersten Etappe wurde dieser südliche Abschnitt nun 
genehmigt. Er umfasst rund acht Kilometer Basistunnel, den 
Portalbereich und die Gleisanlagen bis zum Knickpunkt. Die 
Bewilligung enthält als Resultat aus den Einspracheverhandlungen und 
den gutgeheissenen Anträgen der Fachstellen zahlreiche Auflagen und 
Bedingungen.
Das UVEK hat im Gebiet Rynächt aufgrund der aktuellen Prognosen 
sowie neutraler Studien zur Entwicklung der Zugsfrequenzen vorerst 
nur vier Gleise bewilligt. Der Bahndamm ist jedoch weiterhin für 
sechs Gleise ausgelegt. Sollte dereinst aufgrund der 
Verkehrsentwicklung der Bedarf für zusätzliche Gleise gegeben sein, 
kann auf diese Weise verhindert werden, dass das Gebiet erneut durch 
eine Grossbaustelle belastet wird. Sollten die vier Gleise definitiv 
genügen, besteht eine Verpflichtung, den Damm rückzubauen.
Die ATG hat dem UVEK nun ein Planänderungsbegehren vorzulegen, 
welches unter anderem die möglichst weitgehende Verlegung der beiden 
Ausbruchmaterial-Zwischenlager im Rynächt in das Gebiet des 
Chalchofens beinhalten wird. Die Arbeiten an dieser Projektänderung 
laufen unter Einbezug des BUWAL und des Kantons Uri seit November 
2003. Mit der Verschiebung können wertvolles Landwirtschaftsland und 
das Landschaftsbild geschont sowie wirksamere Massnahmen gegen die 
befürchtete Staubentwicklung getroffen werden. Sobald die 
Baubewilligung rechtskräftig ist, kann die ATG mit der Vorbereitung 
der Installationsflächen für den Bau des Nordportals des 
Gotthard-Basistunnels beginnen.
Parlament muss über Vorinvestition für Bergvariante entscheiden
Das unterirdische Verzweigungsbauwerk für eine künftige Bergvariante 
ist Teil der Plangenehmigungsverfügung. Hingegen ist damit die Frage 
der Finanzierung der Vorinvestitionen für die Variante Berg lang 
geschlossen nicht entschieden. Die entsprechenden Anträge des 
Kantons Uri werden mit dieser Verfügung ausdrücklich abgewiesen.
Das eidgenössische Parlament bleibt frei in seinen Entscheidungen 
bezüglich der Finanzierung der Vorinvestitionen für die 
Bergvariante. Sollte die Finanzierung nicht gutgeheissen werden, 
wäre auf Geheiss des Bestellers von der Gesuchstellerin ein 
entsprechendes Planänderungsbegehren einzureichen, zu welchem sich 
die Parteien wiederum äussern könnten.
Nördlicher Teil
Der nördliche Abschnitt und insbesondere die Art der Schächenquerung 
(hoch oder tief) werden durch den nun getroffenen Entscheid in 
keiner Weise präjudiziert. Mit der Genehmigung der Teilstrecke von 
Ried bis Altdorf nördlich des Knickpunktes kann längstens bis 2007 
zugewartet werden, ohne die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels 
(GBT) im Jahre 2015 zu gefährden. Sobald das Parlament über die 
Vorinvestition für die Planung der Variante Berg lang geschlossen 
entschieden hat, wird über das weitere Vorgehen mehr Klarheit 
bestehen.
Im nördlichen Abschnitt sind fünf Projektteile genehmigt worden, die 
für den Bau des Südteiles unabdingbar sind (Bergwasserableitung, 
Baustromversorgung, Werkgleis, Meliorationsleitungen, inkl. 
Installationsplätze und Baustellenzufahrten für diese Anlagen). 
Ebenfalls bewilligt wurde die Renaturierung des auch im Nordteil 
verlaufenden Walenbrunnens.
Weiteres Vorgehen
Alle Parteien, mit denen Einspracheverhandlungen durchgeführt worden 
sind, erhalten die Baubewilligung zugestellt. Alle anderen werden 
auf die auszugsweise Publikation des Verfügungsdispositivs im 
Amtsblatt des Kantons Uri verwiesen. Die Rechtsmittelfrist von 30 
Tagen beginnt am Tag nach der Zustellung der Verfügung bzw. nach der 
Publikation. Innert dieser Frist kann beim Bundesgericht in Lausanne 
Beschwerde erhoben werden. Bleiben solche aus, wird die 
Baubewilligung gegen Ende April 2004 rechtskräftig.
Bern, 16. März 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 
031 322 36 43

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