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Neue Luzerner Zeitung

Media Service: Vorabmeldungen der Zentralschweiz am Sonntag

Luzern (ots)

Direktor des Bundesamts für Umwelt lehnt Lockerung
des Waldschutzes ab
«Bevor ich einen Baum fälle, würde ich eher meinen Rasen umgraben,
um im Notfall mehr pflanzen zu können.» Mit diesen Worten erteilt 
Bruno Oberle, Direktor des Bundesamts für Umwelt, im Interview mit 
der «Zentralschweiz am Sonntag» dem Bauernverband eine Absage. Dieser
hatte vergangene Woche gefordert, der Waldschutz müsse gelockert 
werden, damit die Bauern mehr Kulturland zur Verfügung haben. Für den
Schutz der Landwirtschaft sei aber die Mehrwertabschöpfung wichtiger,
welche der Ständerat für obligatorisch erklären will. Der Wald 
hingegen sei vor allem im Mittelland nach wie vor unter Druck. «Das 
Rodungsverbot hat sich bewährt», sagt Oberle. Heute schon seien 
Ersatzaufforstungen nicht nach jeder Rodung vorgeschrieben. «Nach 
geltendem Recht ist es bereits möglich, mit ökologischen 
Ersatzleistungen zu kompensieren».  Der Wald sei im Mittelland nach 
wie vor unter Druck. Zwar habe die Waldfläche schweizweit zugenommen.
«Die Zunahme fand allerdings in erster Linie in höheren Lagen statt, 
wo die Landwirtschaft die Bewirtschaftung von Alpweiden aufgegeben 
hat», sagt der Direktor des Bundesamts für Umwelt.
Oberle stellt Schaf-Subventionen in Frage
In den Bergen sieht er auch weiteren Handlungsbedarf: «Subventionen 
müssen regelmässig überprüft werden. Es könnte sein, dass die Art und
Weise, wie die Schafhaltung unterstützt wird, den veränderten 
Ansprüchen von Natur und Mensch angepasst werden muss.» So könnte 
Lebensraum für den Wolf geschaffen werden. Ebenfalls anpassen will 
Oberle das «Waldprogramm Schweiz»: «Da kommt die Klimaänderung noch 
mit keinem Wort vor.» Das neue Programm soll die nachhaltige Nutzung 
des Waldes sichern. Heute drohe im Gegenteil ein Absacken des 
Holzpreises - wegen der Schliessung der Bündner Grossägerei 
Mayr-Melnhof.
Neue Studie zeigt: Viele Suizide mit Armeewaffen geschehen ohne 
Voranzeichen
Die meisten jungen Männer, die sich mit einer Armeewaffe 
umbringen, tun dies scheinbar aus dem Nichts. Dies geht aus einer 
noch unveröffentlichten Dissertation hervor, die der «Zentralschweiz 
am Sonntag» vorliegt. Die Studie untersuchte die Suizide im Kanton 
Luzern zwischen 2002 und 2006. Insgesamt nahmen sich in diesem 
Zeitraum 256 Personen das Leben, davon 30 mit einer Armeewaffe. 13 
dieser 30 Personen waren junge, dienstpflichtige Männer im Alter von 
21 bis 35. Von diesen 13 Männern zeigten 10 im Vorfeld des Suizids 
keinerlei psychische Auffälligkeiten, wie Andreas Frei, leitender 
Arzt des forensischen Dienstes der Luzerner Psychiatrie, bestätigte. 
Sie befanden sich weder in Behandlung, noch wäre den nächsten 
Angehörigen aufgefallen, dass sie suizidgefährdet wären. Der Luzerner
Psychiater Andreas Frei plädiert deshalb dafür, die Ordonnanzwaffe 
aus präventiven Gründen im Zeughaus zu lagern. «Rechnet man die 13 
Armeeschusswaffensuizide der 20- bis 35-Jährigen innert fünf Jahren 
auf die ganze Schweiz hoch und teilt diese durch fünf, kommt man 
ziemlich genau auf 50 Armeewaffensuizide in der Gruppe der 20- bis 
35-Jährigen pro Jahr», sagt Frei. Wie viele Suizide mit dem 
Wegsperren der Armeewaffe verhindert werden könnten, lasse sich nicht
abschätzen. «Vielleicht sind es 20 oder 30», sagt Frei. Immerhin habe
aber eine Verschärfung des Waffengesetzes in Australien zu einer 
Reduktion der Suizide bei jungen Männern geführt. Kurz vor der 
Abstimmung über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»
sehen sich die Befürworter bestätigt. «Die Daten aus dem Kanton 
Luzern bestätigen das, was wir schon immer gesagt haben. Wir müssen 
die Armeewaffen wegsperren, damit junge Männer nicht wegen einer 
Affekthandlung aus dem Leben scheiden», sagte die Zürcher 
SP-Nationalrätin Chantal Galladé gegenüber der  «Zentralschweiz am 
Sonntag».  Für die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann, welche 
die Initiative bekämpft, liefern die neuen Erkenntnisse zu den 
Suiziden im Kanton Luzern keine Argumente zugunsten des 
Volsbegehrens, denn: «Damals wurde den Angehörigen der Armee noch die
Taschenmunition mit nach Hause gegeben. Dies ist heute nicht mehr der
Fall», sagt Glanzmann.
Kanton Zürich: Datenschutz verhindert Ausbürgerung
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich, zuständig für die 
Einbürgerungen, kämpft mit dem Datenschutz. Es kann eine Einbürgerung
nicht für nichtig erklären, obwohl ein Mann aus dem Fernen Osten zum 
Zeitpunkt der Einbürgerung seinen Wohnsitz nicht im Kanton Zürich 
hatte. Dies bestätigte Harry Lütolf, juristischer Sekretär des 
Gemeindeamts, gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag». Doch ein 
Gesuchsteller muss gemäss Bundesrecht mindestens drei der letzten 
fünf Jahre in der Schweiz verbracht haben - sonst gibt es keinen 
roten Pass. Der Gesuchsteller darf zur Zeit des 
Einbürgerungsentscheids nicht im Ausland wohnen. Wird eine 
Einbürgerung durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen, 
kann sie innert fünf Jahren annulliert werden. Das Gemeindeamt 
startete deshalb ein so genanntes Nichtigkeitsverfahren, «weil der 
Mann seinen Wohnsitz während seines Einbürgerungsverfahrens nach 
unseren Erkenntnissen im Ausland hatte», wie Lütolf sagt. Tatsächlich
lebte der Mann unterdessen mit seiner aktuellen Partnerin und den 
gemeinsamen Kindern im Fernen Osten.
Der Mann erklärte aber plötzlich, er habe sich bei seiner 
Einbürgerung gar nicht im Ausland befunden. Schliesslich habe er zu 
jener Zeit Arbeitslosengeld kassiert und sei bei der Regionalen 
Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) angemeldet gewesen, wo er seine 
Termine wahrgenommen habe. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass er
lediglich für ein paar Termine kurz in die Schweiz zurückflog, um den
Anschein zu erwecken, er wohne im Kanton Zürich. Der Sachbearbeiter 
des RAV hätte dem Gemeindeamt die Frage, wann und wie oft der Mann 
beim RAV hat antraben müssen, beantworten können. Doch er darf es 
nicht - wegen des Datenschutzes. Das Bundesgesetz über die 
Arbeitslosenversicherung verbietet die Datenbekanntgabe von 
Arbeitslosen.
Stiftung Speranza baut Angebot massiv aus
Der Luzerner FDP-Nationalrat Otto Ineichen will mit seiner 
Stiftung Speranza das Hilfsangebot für Arbeitslose ausweiten, wie 
dieser gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag» sagte. Künftig 
sollen Hilfskräfte für schwächere Schüler diese bei der 
Lehrstellensuche unterstützen und damit die Lehrer entlasten. Künftig
will es sämtliche Jugendlichen ohne Lehrstelle erfassen. Im Dezember 
startete darum in Luzern das Pilotprojekt 50+, mit dem gezielt 
Menschen über 50 wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen.
Die Stiftung Speranza plant, für Menschen mit gesundheitlichen 
Problemen Arbeitsplätze zu schaffen und zu vermitteln. Vor allem im 
Gesundheitswesen sieht Ineichen grosses Potenzial für 
Wiedereinsteigerinnen, die sich mit Zusatzausbildungen vor allem für 
Pflegeberufe bewerben sollen. Ursula Renold, Direktorin des Amts für 
Berufsbildung und Technologie im eidgenössischen 
Volkswirtschaftsdepartement, lobt Ineichen für seine Stiftung: «Die 
Nutzung von Netzwerken ist das, was Speranza bei der 
Lehrstellenvermittlung für Jugendliche so erfolgreich macht.»
«Ich will ein Vermächtnis hinterlassen», begründet Ineichen die neuen
Ausbaupläne. «Dazu gehört aber auch, dass die Parteien in Zukunft 
wieder lösungsorientiert zusammenarbeiten.» Seine neuen Projekte hat 
der umtriebige Surseer unter der Losung «Lösungsnetzwerk Schweiz» 
zusammengefasst. Das heisst konkret: Vertreter aller Parteien und 
Wirtschaftsrichtungen sollen am gleichen Strick ziehen. Und vor allem
ihr persönliches Beziehungsnetz im Sinn der Stiftung Speranza spielen
lassen.
Preisüberwacher: Dreimal mehr Eingaben wegen starkem Franken
Seit der Franken zu einem Höhenflug gegenüber Euro und Dollar 
angesetzt hat, wachen Schweizer Konsumenten mit Argusaugen auf die 
Preise von Importprodukten. «Die Zahl der Eingaben hat sich etwa 
verdreifacht», berichtet Preisüberwacher Stefan Meierhans. Denn der 
innert Jahresfrist um 16 Prozent billiger gewordene Euro hat sich 
vielerorts noch nicht oder nicht vollumfänglich auf die Preise in der
Schweiz ausgewirkt. Die Preis- und Wettbewerbshüter sind sich indes 
einig, dass die Konsumenten die Möglichkeit haben sollen, von den 
derzeitigen Wechselkursvorteilen zu profitieren. Gute Nachrichten von
der Preisfront dürfen die Konsumenten gemäss Meierhans dieses Jahr 
neben den Pauschalreisen auch bei den Mieten, im Detailhandel, bei 
den Telekomdienstleistungen sowie bei Direktimporten über den 
Online-Handel erwarten. Belastend für das Portemonnaie wirkt sich 
ausser der höheren Mehrwertsteuer umgekehrt auch eine Reihe von 
anderen Tarif- und Preiserhöhungen aus. Dazu gehören einmal mehr die 
Krankenkassenprämien mit einem durchschnittlichen Aufschlag von 6,5 
Prozent, die vom Preisüberwacher etwas gebremste Tariferhöhung im 
öffentlichen Verkehr von 5,9 Prozent sowie Strompreise, die nicht 
überall, aber im landesweiten Mittel um 2 Prozent steigen.
Hells Angels: Anwalt spricht von «Geisterjagd»
Der Anwalt der Töffrocker geht mit der Bundesanwaltschaft hart ins
Gericht. Der Anfangsverdacht sei total unbegründet gewesen, sagt 
Valentin Landmann gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag». Mehr als
ein Jahr lang wurden 26 Telefonanschlüsse, drei E-Mail-Konten und ein
Faxanschluss angezapft. Mit dem Lauschangriff generierten die 
Ermittler mehr als 8000 Stunden Abhörmaterial. Nach sieben Jahren 
erhob die Bundesanwaltschaft zwar wegen diverser Delikte Anklage 
gegen fünf Mitglieder der Hells Angels (siehe Box), wie sie am 30. 
Dezember 2010 mitteilte. Doch das Verfahren wegen der Beteiligung an 
einer kriminellen Organisation wurde eingestellt; der Verdacht hatte 
sich nicht erhärtet. Das bedeutet: Die Hells Angels bilden kein 
mafiaähnliches Konstrukt.
Dass die Ermittlungen wegen Beteiligung an einer kriminellen 
Organisation versanden würden, überrascht Valentin Landmann nicht. 
Der Rechtsvertreter der Hells Angels erhebt schwere Vorwürfe an die 
Adresse der Bundesanwaltschaft. Sie habe aufgrund von vagen 
Vermutungen und Gerüchten Überwachungsmassnahmen angeordnet und 
«schweres Geschütz» aufgefahren. Dabei habe kein einziger auch nur 
annähernd als dringend zu bezeichnender Tatverdacht bestanden. 
«Geisterjagd ist nur im Film lustig, aber nicht, wenn die Justiz im 
realen Leben eine solche veranstaltet», sagt der bekannte 
Milieuanwalt der «Zentralschweiz am Sonntag».
Die Bundesanwaltschaft kontert die Vorwürfe Landmanns. Alle 
Überwachungsmassnahmen seien «richterlich abgesegnet» gewesen, sagt 
Jeanette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, auf Anfrage.

Kontakt:

Fabian Fellmann
Leiter Ressort Politik
Maihofstrasse 76
6002 Luzern
Tel. +41 41 429 51 51
Fax. +41 41 429 51 81
fabian.fellmann@luzernerzeitung.ch
http://www.luzernerzeitung.ch

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