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Bundesamt für Ausländerfragen

Neues Informationssystem im Ausländer- und Asylbereich

Bern (ots)

Der Bundesrat verabschiedet Botschaft
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum
Gesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den
Asylbereich (Ausländer 2000) verabschiedet. Mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für das neue
System «Ausländer 2000» geschaffen werden.
Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) und das Bundesamt für
Flüchtlinge (BFF) haben zur Unterstützung ihrer Kernprozesse
Informatiksysteme im Einsatz, die in den vergangenen Jahren laufend
umgebaut wurden. Das zentrale Ausländerregister (ZAR) besteht seit
1982, das automatisierte Personenregistratursystem (AUPER) wurde 1985
eingeführt. Beide Systeme sind veraltet und genügen den heutigen
Anforderungen weder in technischer noch in datenschutzrechtlicher
Hinsicht. Aus diesem Grund wurde die Schaffung eines neuen Systems
für beide Ämter vorgeschlagen. Das Projekt mit dem  Arbeitstitel
«Ausländer 2000» wurde im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes am 9. November 1998 gestartet.
Grundzüge der Vorlage «Ausländer 2000» ist ein amtsübergreifendes
EDV-Projekt, welches
  • die bestehenden Systeme ZAR und AUPER durch ein neues, gemeinsames System ablösen soll. Das neue System soll flexibel und modular aufgebaut sein: gewisse Module sind für das BFA (z.B. im Bereich Bürgerrecht), andere für das BFF (z.B. im Bereich Asylverfahren) bestimmt;
  • die Erstellung von spezifischen Zugriffsprofilen für die verschiedenen Benutzer gemäss ihrer Funktion ermöglichen soll;
  • die EDV-mässige Unterstützung der wichtigsten Funktionen und Tätigkeiten der am System beteiligten Behörden von der Einreise der ausländischen Person über den Aufenthalt bis zum Verlassen der Schweiz ermöglichen soll;
  • die einmalige und einheitliche Erfassung der Daten zur Identität der registrierten Personen ermöglichen soll;
  • statistische Auswertungen ermöglichen soll, die vielfältigen Anforderungen genügen.
In «Ausländer 2000» sollen besonders schützenswerte Personendaten
im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (SR 235.1)
bearbeitet werden. Bei den laufenden Projektarbeiten wird der
Beachtung der Datenschutz- und Informatiksicherheitsbestimmungen ein
grosser Stellenwert beigemessen.

Kontakt:

Simone Bischoff
Bundesamt für Flüchtlinge
Tel. +41/31/325'92'09

Claudio Hayoz
Bundesamt für Ausländerfragen
Tel. +41/31/325'95'31

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