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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Zollansätze für Waren im Verkehr mit Mazedonien

Bern (ots)

Der Bundespräsident hat die Zollansätze für Waren
mazedonischen Ursprungs, die sich aus dem Abkommen zwischen 
den EFTA-Staaten und Mazedonien sowie aus der dazugehörigen 
Vereinbarung zwischen der Schweiz und Mazedonien über den 
Handel im Agrarbereich ergeben, auf den 1. Mai 2002 in Kraft 
gesetzt. Mazedonische Industrieerzeugnisse können ab diesem 
Datum zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. 
Gleichzeitig werden die auf bestimmten Agrarprodukten 
zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt.

Kontakt:

Heiko Bolick, seco, Internationaler Warenverkehr und
Ursprungspolitik,
Tel. +41 / 31 / 322 22 37

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