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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Untersuchung im Bereich Debitkarten

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 29. Januar
2002 eine Untersuchung gegen Europay (Switzerland) SA, die
Schweizerische Post, die UBS Card Center AG und die Cornèr Banca SA
eröffnet. Die Untersuchung soll zeigen, ob diese Debitkarten-Acquirer
gegen das Kartellgesetz verstossen, indem sie den Händlern eine
Preisdifferenzierung nach Art des Zahlungsmittels verbieten.
Aufgrund einer Anzeige der Erdöl-Vereinigung hat das Sekretariat
der Wettbewerbskommission im Januar 2001 eine Vorabklärung im Bereich
der Debitkarten (ec-Karte, Postcard, M-Card etc.) eröffnet. Diese hat
Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Europay (Switzerland) SA allein
oder kollektiv mit anderen Unternehmen eine marktbeherrschende
Stellung im Debitkarten-Akzeptanzgeschäft (sog. Acquiring) innehat
und diese gegenüber den Händlern missbrauchen könnte. Sowohl Europay
(Switzerland) SA wie auch die Schweizerische Post, die UBS Card
Center AG und die Cornèr Banca SA setzen in ihren Verträgen mit den
Händlern eine Nichtdiskriminierungsklausel fest. Diese Klausel
verbietet dem Händler, die bei der Verwendung von Debitkarten
anfallende Verarbeitungsgebühr auf den jeweiligen Kunden zu
überwälzen. Desgleichen darf der Händler keinen Rabatt gewähren, wenn
sich der Kunde zur Bezahlung mit einem anderen Zahlungsmittel als der
Debitkarte entschliesst.
Die Untersuchung soll zeigen, ob das Geschäftsgebaren von Europay
(Switzerland) SA und allenfalls der übrigen Debitkarten-Acquirer als
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu qualifizieren ist.
Eine Untersuchung zur gleichen Problematik ist bezüglich
Kreditkarten hängig. Überdies hat das Sekretariat am 18. Januar 2002
im Bereich der Kreditkarten eine weitere Vorabklärung eröffnet.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Konditionen (Jahresgebühr,
Kreditzins etc.) gegenüber den Kreditkarteninhabern.

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