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Bundesamt für Migration

BFF: Afghanistan-Entscheidstopp aufgehoben

(ots)

Asylgesuche von afghanischen Staatsangehörigen werden wieder entschieden. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat das Entscheidmoratorium vom November 2001 angesichts der sich stabilisierenden Situation in Afghanistan aufgehoben. Die Ausreisefristen werden frühestens auf Ende März 2003 angesetzt, um der besonderen Situation des Landes Rechnung zu tragen. Die Wegweisung wird im Einzelfall geprüft, ob sie zulässig, zumutbar und möglich ist. Personen, die freiwillig und dauerhaft nach Afghanistan zurückkehren, werden weiterhin mit einer Pauschale finanziell unterstützt.

Die Aufhebung des Entscheidmoratoriums ist gleichbedeutend mit einer 
Rückkehr zur Einzelfallprüfung. Das Bundesamt handelt dabei in 
Übereinstimmung mit dem UNHCR. Bis heute sind rund 1,4 Mio 
afghanische Flüchtlinge - vorwiegend aus den Nachbarstaaten von 
Afghanistan - in ihre Heimat zurückgekehrt. Das BFF beobachtet und 
analysiert die Lage in Afghanistan laufend, insbesondere was die 
Sicherheitssituation in den verschiedenen Landesteilen Afghanistans 
betrifft. Der schwierigen Situation des Landes wird mit der 
Ansetzung von Ausreisefristen auf frühestens Ende März 2003 Rechnung 
getragen.
Bereits vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen 
einstweilen in der Schweiz bleiben können. Der weitere Aufenthalt 
dieser Personen wird zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Erst bei 
nachhaltiger Stabilisierung der Situation in Afghanistan wird eine 
generelle Überprüfung von gewährtem Asyl - mit Ausnahme spezieller 
Einzelfälle - ins Auge gefasst.
Rückkehrhilfe Personen, die freiwillig und dauerhaft nach 
Afghanistan zurückkehren, werden weiterhin von der Schweiz mit einer 
Pauschale (CHF 2'000. für Erwachsene, CHF 500. für 
Minderjährige) unterstützt. Zusätzlich zur pauschalierten 
Finanzhilfe organisiert das BFF, in Zusammenarbeit mit der 
Internationalen Organisation für Migration (IOM), die Rückreise nach 
Afghanistan. Interessierte Personen können sich bei den kantonalen 
Rückkehrberatungsstellen melden.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation, Tel. 079 292 08 77
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation, Tel. 079 301 59 53

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