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BAK Bundesamt für Kultur

Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsbericht und Botschaft über die Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 und das Kulturgütertransfergesetz

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen des
Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf eines Bundesgesetzes über den
internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz)
Kenntnis genommen. Er verabschiedet die Botschaft über die
Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 und das
Kulturgütertransfergesetz zu Handen der Eidgenössischen Räte. Das
Gesetz setzt die Vorschriften und Massnahmen um, welche die
UNESCO-Konvention 1970 zum Verbot und zur Verhütung der
rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
vorsieht.
Viele Regionen weltweit haben in den letzten Jahrzehnten durch
Raubgrabungen, Diebstahl und illegale Ausfuhr eine massive Schädigung
ihres kulturellen Erbes erlitten. Die internationale
Staatengemeinschaft hat auf diese Entwicklung mit einer Reihe von
Konventionen reagiert, deren älteste die UNESCO-Konvention vom 14.
November 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der
rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
(UNESCO-Konvention 1970) ist. Bis heute sind ihr 91 Staaten
beigetreten; sie soll nun auch von der Schweiz ratifiziert werden.
Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine spezifische
Gesetzesregelung zum Umgang mit beweglichem Kulturgut. Im Unterschied
zu ihren Nachbarstaaten ist sie auch in keines der internationalen
Instrumente zur Regelung des Kulturgütertransfers eingebunden. Dies
hat zur Folge, dass sowohl das schweizerische Kulturerbe wie auch
dasjenige anderer Staaten in unserem Land bisher nur unzulänglich vor
schädlichen Transaktionen geschützt ist. Mit der Ratifikation der
UNESCO-Konvention 1970 vollzieht die Schweiz den Anschluss an die
internationalen Standards im Kulturgüterrecht. Hierzu bedarf es eines
Kulturgütertransfergesetzes, das die Vorschriften und Massnahmen der
Konvention in das Schweizer Recht umsetzt. Der erste Entwurf des
Kulturgütertransfergesetzes ging im Herbst 2000 in die
Vernehmlassung. Wie aus dem nun veröffentlichten
Vernehmlassungsbericht hervorgeht, wurde er mehrheitlich positiv
bewertet. Der Bundesrat überweist das überarbeitete Gesetz nun an die
Eidgenössischen Räte.
Das Kulturgütertransfergesetz enthält Bestimmungen zur Einfuhr und
Ausfuhr von Kulturgut, zur Rückführung von illegal eingeführten
Kulturgütern in ihr Ursprungsland und zum gewerblichen Handel mit
Kulturgut. Weiter enthält es Massnahmen, die den Schutz für das
schweizerische Kulturerbe und dasjenige anderer Länder verbessern und
den internationalen Kunstaustausch fördern. Die Kombination von
Massnahmen zur Einschränkung des illegalen und Förderung des legalen
Kulturgütertransfers soll der besonderen Bedeutung Rechnung tragen,
die dem verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Kulturgütern
zukommt.

Kontakt:

Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales
Bundesamt für Kultur
Tel. +41 31 322 86 08

Auch zu beziehen unter: www.kultur-schweiz.admin.ch/arkgt/kgt

Beilagen:
- Presserohstoff
- Vernehmlassungsbericht
- Botschaftstext

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