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HEV Schweiz

Vermieter sollen für COVID-bedingte Notrechts-Anordnungen haften

Zürich (ots)

Wie gestern bereits der Ständerat hat heute auch der Nationalrat entschieden, die Vermieter für die vom Bundesrat notrechtlich angeordneten Betriebsschliessungen verantwortlich zu machen. Er will alle Vermieter von Geschäftsräumen mit corona- bedingt angeordneten Schliessungen zu 70% Mieterlass zwingen. Der HEV Schweiz lehnt einen generellen undifferenzierten gesetzlichen Zwang zu Mieterlassen ab. Die damit verordnete Benachteiligung von Vermietern und Unternehmern in eigenen Geschäftsräumlichkeiten ist krass einseitig und willkürlich.

Gestern hat der Ständerat mit 24:19 Stimmen bereits einen staatlichen Zwang zum generellen Mieterlass durch die Vermieter beschlossen. Dieser soll nicht etwa nur bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen gelten, sondern zusätzlich auch bei reduziert geführten Betrieben oder solchen, bei denen ohne irgendwelche Staatsinterventionen der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist! Vermieter - denen diese Einnahmenverluste bis zu 10'000 Franken aufgezwungen werden sollen - müssen ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Entschädigungen/Löhne von Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) jedoch weiterhin ungeschmälert bezahlen. Der Bundesrat lehnte diese Motion ab und heute hat auch der Nationalrat dieser willkürlichen ungerechten Motion des Ständerates eine Abfuhr erteilt. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid.

Eine Mehrheit des Nationalrates hat heute jedoch mit 103 zu 77 Stimmen bei 15 Enthaltungen eine eigene Motion unterstützt, mit der er die Vermieter für die Notrechtsanordnungen für die Covid-bedingten Betriebsschliessungen und deren Folgen haftbar machen will. Die Vermieter sollen auf 70% ihres Ertrags verzichten, ihre Geschäftsobjekte aber bei vollen Kosten nach wie vor unverändert zur Verfügung stellen müssen. Denn die Geschäftsmieter der behördlich geschlossenen Mietobjekte belegen diese weiterhin. Die Räumlichkeiten wurden nicht an den Vermieter zurückgegeben und dieser kann nicht darüber verfügen. Eine solch generelle Regelung mit "verordneten Einnahmeverlusten" - noch dazu derart krassen von 70% der Einnahmen - ist inakzeptabel. Sie stellt einen nicht tolerierbaren Eingriff in Eigentumsrecht, Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit dar.

Alle über den gleichen Leisten zu schlagen ist ungerecht

Der gesetzlich geforderte Zwang zu einem fixen Mieterlass soll ungeachtet der vertraglichen Abmachungen und der finanziellen Verhältnisse der Parteien erfolgen. Ebenso sollen allfällige Teil-Weiternutzungen und bereits erfolgte corona-bedingte Unterstützungsmassnahmen an die Gewerbeunternehmer unbeachtet bleiben. Sämtliche finanziellen Unterstützungen von Bund, Kantonen und Gemeinden setzen ausschliesslich bei den Mietern an, Vermieter und selbstnutzende Eigentümer von Geschäftsräumlichkeiten bleiben völlig unberücksichtigt. Der Vorstoss negiert auch die bereits erfolgten kantonalen Regelungen für geförderte partnerschaftliche Mieterlasse.

Privilegierung der Geschäftsmieter schafft ungerechten Wettbewerbsvorteil

Die erzwungenen Mieterlasse schaffen eine willkürliche eigentums- und wettbewerbsfeindliche Benachteiligung. Auch gegenüber allen Unternehmern, deren geschlossener Betrieb sich in der eigenen Liegenschaft befindet, stellt die geforderte Massnahme eine krasse Ungerechtigkeit dar. Sie müssen die Betriebsausfälle ohne jegliche Kostenerlasse vollumfänglich selbst tragen, während die analog betroffenen Geschäftsmieter von generellen Erlassen profitieren können. Folge ist eine krasse Verzerrung des unternehmerischen Wettbewerbs der Konkurrenten.

Der HEV Schweiz lehnt Eingriffe ins Privatrecht und in die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten ab. Er ruft die betroffenen Vertragsparteien weiterhin dazu auf, situationsgerechte und einvernehmliche Lösungen aushandeln. Vermieter dürfen nicht generell und undifferenziert für die staatlichen Notrechtsanordnungen und deren Folgen haftbar gemacht werden, indem auf ihrem Buckel eingemietete Unternehmer gleichsam von einem staatlich erzwungenen Mieterlass profitieren.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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