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HEV Schweiz: Raumplanung als Dauerbaustelle

Zürich (ots)

Der Bund gibt nur ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des aktuellen Raumplanungsgesetzes (RPG), eine weitere RPG-Revision in die Vernehmlassung. Nach Ansicht des HEV Schweiz ist die neue Vorlage unausgereift und inhaltlich überladen. Die vorgeschlagene Revision würde den Wohn- und Grundeigentümern zahlreiche neue Auflagen bringen und das Bauland weiter verteuern.

Die zweite Revisionsetappe zum Raumplanungsgesetz kommt verfrüht. Das heutige Raumplanungsrecht hat zwar Verbesserungspotential bei der Abstimmung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, dies darf jedoch nicht zu zusätzlichen Hierarchieebenen in der Planung führen. Gutachter und nicht gewählte übergeordnete Expertengremien erhalten sonst laufend mehr Einfluss auf die Planung. Sie spuren mit wenig politischer Legitimation, wichtige Entscheide vor. Dies gefällt den Planungs- und Umweltbüros, führt aber zu hohen zusätzlichen Kosten und weniger Mitbestimmung, insbesondere der Gemeinden. Mit der Mehrwertabgabe verfügen die Planungsbehörden zudem neu über eine eigene Kasse, um Einfluss zu nehmen, was diese Problematik verstärkt.

Das RPG soll nach Ansicht des HEV Schweiz ein Rahmengesetz bleiben und sich auf die haushälterische Bodennutzung konzentrieren. Der Bund will jedoch neue, teilweise sachfremde Ziele ins Gesetz einfügen. Die neuen Aufgaben der Raumplanung sollen vom Erhalt der Biodiversität und dem Artenschutz, über die Integration von Ausländern bis hin zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus reichen. Die Infrastrukturämter des Bundes sollen gemäss Vernehmlassungsvorlage zusätzliche Kompetenzen bei der Sicherung von Flächen in den Kantonen erhalten. Der bereits heute hohe Schutz der Fruchtfolgeflächen soll zudem nochmals massiv ausgebaut werden. Der Bund schanzt sich so weitere Regelungsfelder und neue Einflussmöglichkeiten zu. Er macht die Kantone und Gemeinden mehr und mehr zu Auftragsempfängern in der Raumplanung.

Mit den neuen Richtplanerfordernissen zum Untergrund kämen teure Investitionen in dreidimensionalen Planungstools auf die Kantone und Gemeinden zu. Dieser Regelungsbereich betrifft zudem den Boden der die Wohn- und Grundeigentümer ganz direkt. Der HEV Schweiz wehrt sich gegen eine Einschränkung von Art. 667 des Zivilgesetzbuchs, der die Eigentumsinteressen im Untergrund der Liegenschaft bis heute einigermassen schützt.

Bevor eine weitere Revisionsetappe eingeläutet wird, sollten zunächst die kantonalen Richtpläne RPG-konform gemacht werden. Der Vernehmlassungsentwurf beschneidet die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden. Die geplante Teilrevision würde gesamthaft die Immobilienpreise weiter anheizen; mit entsprechenden Folgen für die Wohn- und Produktionskosten in der Schweiz. Der HEV Schweiz wird sich in der Vernehmlassung deshalb vehement für eine Abspeckung der Vorlage und eine föderalistischere Linie einsetzen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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