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HEV Schweiz: Mehrheit für "Sicheres Wohnen im Alter"

Zürich (ots)

Heute wurde die erste SRG-Umfrage zur eidgenössischen Abstimmung vom 23. September publiziert. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) ist erfreut über die grosse Zustimmung zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter". Eine Mehrheit von 55 Prozent befürwortet das Anliegen. Die Vorlage würde einen groben Fehler im heutigen Steuersystem beseitigen: Jene, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen nicht vom Staat mit hohen Steuern bestraft werden. Die eigenverantwortliche Altersvorsorge soll sich wieder lohnen. Die überhöhte Besteuerung des Eigenmietwertes im Alter gehört abgeschafft.

Laut aktuellster Umfrage der SRG spricht sich eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Initiative des HEV aus. 55 Prozent der Stimmberechtigten befürworten die Vorlage, während nur gerade 25 Prozent den Vorschlag ablehnen. In der italienischen Schweiz befürworten sogar 3 von 4 Befragten die Initiative. Der HEV zeigt sich hocherfreut über die neusten Umfrageergebnisse. "Diese hohe Zustimmung macht den Unmut in der Bevölkerung über die absurde Eigenmietwertbesteuerung deutlich", kommentiert Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, das Umfrageergebnis.

Einleuchtende Argumente des HEV

Die Argumente des Hauseigentümerverbandes schneiden in der Umfrage wesentlich besser ab als jene der Gegner. 64 Prozent der Befragten finden, dass die heutige Besteuerung des Eigenmietwertes dazu führen könne, dass Pensionierte sich ihr Haus oder ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Tatsächlich zeigen die Erfahrungen vieler Betroffener, dass die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwertes zu grossen finanziellen Schwierigkeiten führt. Am Ende steht dann der schmerzhafte Abschied vom geliebten Zuhause, das man aufgrund unfairer Steuern verkaufen muss.

Weiter findet auch eine Mehrheit, die Besteuerung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen sei ungerecht. Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz, meint dazu: "Die Befürworter des Eigenmietwertes müssen sich tatsächlich die Frage gefallen lassen, weshalb gerade der Eigenmietwert vom Wohneigentum zum Steuerbaren Einkommen hinzugerechnet werden muss, während dies bei einem Auto oder Motorboot nicht der Fall ist." Viele Wohneigentümer arbeiten ihr ganzes Leben lang hart, damit sie im Alter schuldenfrei im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben können. Damit folgen sie einer urschweizerischen Tugend der Schuldenfreiheit. Dass sie dafür vom Staat mit hohen Steuern bestraft werden, ist stossend und unfair.

66 Prozent der Befragten halten die angeblichen und vom Bundesrat bloss geschätzten Steuerausfälle für problemlos verkraftbar. Das überrascht nicht, denn der Schweizer Hypothekenschuldenberg hat eine Höhe von unglaublichen 650 Milliarden Franken. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wissen sehr genau, dass nun Anreize geschaffen werden müssen, um diesen Schuldenberg abzubauen.

Ein idealer Lösungsansatz

Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" beseitigt die groben und störenden Ungerechtigkeiten und Mängel im heutigen System. Nämlich:

- Die unfaire Steuerbelastung für ältere Personen, die schuldenfrei in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung leben.

- Die unredliche Torpedierung von schuldenfreiem Eigentum, das ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge darstellt.

- Den unsinnigen Anreiz, sich hoch zu verschulden und es auch zu bleiben, weil man sonst steuerlich bestraft wird.

- Die Gefahren für unsere Schweizer Volkswirtschaft, verursacht durch die Hypothekarschulden privater Haushalte von über 650 Milliarden Franken.

Die Volksinitiative tut dies mit einem massvollen Eingriff. Bei selbst genutztem Wohneigentum sieht die Volksinitiative ab Erreichen des Rentenalters ein einmaliges Wahlrecht vor, ob man den Eigenmietwert versteuern will oder nicht. Wenn die Besteuerung des Eigenmietwerts nach Ausübung des Wahlrechts bestehen bleibt, sind auch alle Abzüge wie bisher abziehbar. Bei Wegfall der Besteuerung entfällt der Abzug für die eigenheimbezogenen Schuldzinsen, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten. Dabei bleiben ein Unterhaltsabzug von maximal 4000 Franken pro Jahr sowie der Abzug der Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, abziehbar.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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