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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Raumplanungsrevision beschränkt Eigentumsfreiheit

Zürich (ots)

Die Ansichten über die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) gehen in der zuständigen Kommission des Nationalrats weit auseinander. Verschiedene mit knapper Mehrheit beschlossene Massnahmen im Gesetzesentwurf lehnt der HEV Schweiz klar ab.

Die Kommission ist den Initianten der Landschaftsinitiative bei der RPG-Revision zu weit entgegengekommen. Nach Ansicht des HEV Schweiz wäre die Landschaftsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Zusammen mit den Kantonen und der Wirtschaft wäre der Abstimmungskampf zu gewinnen.

Die RPG-Revision im Bereich Siedlung wurde ohne Eigentümervertreter erarbeitet. Die darin geforderten bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen (Bauverpflichtungen und erzwungene Landumlegungen) sowie die Forderungen zur Siedlungserneuerung greifen stark in die Eigentumsrechte ein. Bis zur Bewilligung der neuen Richtpläne gäbe es auch im Gegenvorschlag keine neuen Einzonungen. Dies verknappt und verteuert das Angebot an Bauland und beschneidet die Gemeindeautonomie.

Der Gesetzesentwurf enthält mehrere Bestimmungen, welche dem Bund mehr Kompetenzen in der Raumplanung geben. So enthält der Gesetzestext neu entweder zwingende Bundesregeln für eine Abgabe auf Einzonungen, die so genannte Mehrwertabgabe oder (alternativ) eine Flächenkompensation für Landwirtschaftsland. Durch Letzeres wird neu per Gesetz von den Kantonen gefordert, dass Landwirtschaftsland bei Neueinzonungen andernorts kompensiert werden muss.

Beide Forderungen wurden nachträglich eingefügt und würden das Bauland in der Schweiz weiter verknappen. Die Immobilienpreise werden damit noch weiter angeheizt mit entsprechenden Folgen auf die Wohn- und Produktionskosten. Zudem würden diese Regelungen gerade jene Kantone und Gemeinden bestrafen, die in der Vergangenheit haushälterisch mit ihrem Boden umgegangen sind.

Beide Artikel müssen nach Ansicht des HEV Schweiz wieder gestrichen werden. Nachbesserungen am Gesetzesentwurf sind ferner bei den geforderten bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen notwendig. Der HEV Schweiz zählt hier auf eine Korrektur durch den Nationalrat. Er wird sich weiter für investitions- und eigentümerfreundliche Lösungen in der Raumplanung einsetzen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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