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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Raumplanungsrevision: Überbordender Regelungseifer

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat eine Vorlage zur Revision des
Raumplanungsrechts in die  Vernehmlassung gegeben. Die aktuelle 
Revisionsvorlage ist viel zu detailliert. Inakzeptabel sind sodann 
die bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen, verbunden mit 
entschädigungslosen Enteignungen sowie die fiskalisch motivierte 
Abschöpfung fiktiver planerischer Mehrwerte. Der HEV Schweiz lehnt 
deshalb den vorgeschlagenen Entwurf ab.
Statt das Raumplanungsrecht des Bundes zu entschlacken, sollen mit
der Revision die bundesrechtlichen Vorgaben noch stärker erweitert 
werden. Der Bundesrat will das geltende Raumplanungsgesetz - mit 
seinen 39 Artikeln - gänzlich aufheben und durch ein neues 
Raumentwicklungsgesetz - mit 86 Artikeln! - ersetzen. Darüberhinaus 
sollen zusätzliche wesentliche Vorgaben in bundesrätlichen 
Verordnungen geregelt werden. Dies obwohl gemäss Bundesverfassung in 
erster Linie die Kantone für die Raumplanung zuständig sind. Der 
überbordende Regelungseifer des Bundes hätte einen erheblichen 
Demokratieverlust bei der Planung zur Folge.
Staatliche Zwangsmassnahmen
Die staatliche Planung soll sich nicht etwa nach den Bedürfnissen der
Bevölkerung ausrichten, vielmehr muss die Bevölkerung offenbar ihre 
Bedürfnisse nach den Vorgaben der staatlichen (Bundes-)Planer 
ausrichten. Zu diesem Zweck werden bodenrechtliche Ladenhüter aus den
70er Jahren wieder aufgewärmt. So soll die Gemeinde den privaten 
Grundeigentümern befehlen, innert einer bestimmten Frist ihr 
Privatgrundstück zu überbauen. Kommt der Private diesem staatlichen 
Baubefehl nicht nach, so wird ihm das Grundstück mittels eines 
staatlichen Kaufsrechts für Gemeinden enteignet. Denn es wird als 
selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Staat besser weiss als der
Private, wann ein Grundstück überbaut werden muss. Unerwähnt bleibt, 
dass das Risiko einer allenfalls ungenügenden Rendite der 
unzeitgemäss aufgezwungen Überbauung beim Privaten verbleibt.
Verfehlter Redimensionierungsgeist
Mit der Vorlage sollen die angeblich zu grossen  Bauzonen 
"redimensioniert" werden. Diese Forderung muss allerdings hinterfragt
werden: Bedingt durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung, den 
steigenden Wohlstand, die sozialen Entwicklungen (Individualisierung,
kleine Familien etc.) und die veränderten Arbeitsplatzstrukturen hat 
der Flächenkonsum in den letzten Jahren stetig zugenommen. 
Zuverlässige Prognosen bezüglich des künftigen Bedarfs an Bauland 
sind reine Spekulation. Sowohl die Bevölkerungsentwicklung - 
insbesondere die Einwanderung (Personenfreizügigkeit) - als auch die 
Entwicklung des Flächenkonsums pro Kopf sind ungewisse Grössen. 
Weitere Unsicherheitsfaktoren, wie etwa die Auswirkungen der 
Aufhebung der Lex Koller, kommen dazu. Zwangsmassnahmen zur 
Redimensionierung der bestehenden Bauzonen sind daher weder 
erforderlich noch sachgerecht und werden vom Verband abgelehnt.
Krasse Wirtschafts- und Eigentumsfeindlichkeit
Die vorgeschlagene entschädigungslose Zuweisung von Bauland ins 
Nichtbaugebiet (Reservebauzone) verstösst eindeutig gegen die 
verfassungsmässige Eigentumsgarantie, welche die Pflicht zur vollen 
Entschädigung von materiellen Enteignungen vorschreibt. Der HEV 
Schweiz wird Bestrebungen, Grundeigentümer entschädigungslos zu 
enteignen, vehement bekämpfen. Gleiches gilt für die "ausgleichenden 
Transferzahlungen" bei Neueinzonungen. Diese verstossen gegen die 
Rechtsgleichheit und sind absolut willkürlich! Zumal effektiv 
realisierte (planerische) Mehrwerte bereits heute durch die 
Grundstückgewinnsteuer weitgehend kassiert werden. Die Abschöpfungen 
rein fiktiver planerischer Mehrwerte bei Einzonung von Nichtbauland 
in eine Bauzone lehnt der Hauseigentümerverband entschieden ab.
Flexibilisierung statt Zwang
Nach Ansicht des HEV Schweiz ist der haushälterische Umgang mit Grund
und Boden durch Flexibilisierung und nicht durch planerische 
Zwangsmassnahmen zu erreichen. Einschränkende Bestimmungen zu 
Abständen, Geschosszahlen, Höchstausnutzungsziffern usw. behindern 
heute oftmals eine verdichtete Bauweise und stehen der Eindämmung des
Landverbrauchs entgegen. Um verdichtetes Bauen zu fördern, sind daher
höhere Ausnützungsgrade in Zentren zuzulassen, Umnutzungen ehemaliger
Industriebrachen zu erleichtern und flexible Möglichkeiten für 
Nutzungsübertragungen anzubieten.

Kontakt:

HEV Schweiz
aNR Dr. Rudolf Steiner, Präsident 062 / 212 13 60
Monika Sommer, stv. Direktorin 044 / 254 90 20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

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