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Bundesamt für Polizei

Abkommen mit Europol unterzeichnet: Weiterer wichtiger Pfeiler der internationalen Polizeikooperation der Schweiz

(ots)

Sperrfrist: 24.09.04, 1030. Es gilt das gesprochene Wort.

Bern, 24.09.2004. Im Kampf gegen organisierte Kriminalität und 
Terrorismus kann die Schweiz künftig mit dem Europäischen Polizeiamt 
Europol zusammenarbeiten. Ein Kooperations-Abkommen zwischen Europol 
und der Schweiz ist am Freitag in Bern unterzeichnet worden. Im 
kommenden Jahr soll das Abkommen den Eidgenössischen Räten 
unterbreitet werden.
Das Kooperationsabkommen wurde am Freitag vom geschäftsführenden 
Europol-Direktor Mariano Simancas und vom Direktor des Bundesamtes 
für Polizei (fedpol), Jean-Luc Vez, unterzeichnet. Die Schweiz könne 
nun künftig von den Instrumenten Gebrauch machen, über die Europol 
zur Unterstützung der nationalen Polizeiorgane verfüge, sagte 
Simancas nach der Unterzeichnung. Er zeigte sich überzeugt, dass 
beide Seiten Nutzen aus der Kooperation ziehen werden.
Vez seinerseits wies darauf hin, dass Polizeiorgane heute nur 
noch durch internationale Kooperation in der Lage seien, ihre 
nationalen Aufgaben wahrzunehmen. Die Europäische Union (EU) habe 
mit der Gründung von Europol auf diese Tatsache reagiert. Seit 1999 
unterstütze Europol erfolgreich die EU-Mitgliedstaaten bei der 
Verbrechens-Verhütung und -Bekämpfung. Nun werde auch die Schweiz 
von der Fach-Kompetenz profitieren können, welche sich Europol 
angeeignet habe. Andererseits habe die Schweiz Europol auch etwas zu 
bieten, beispielsweise ein mittlerweile ansehnliches Know-how im 
Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung.
Informationsaustausch mit Europol-Staaten
Das Abkommen mit Europol ermöglicht es der Schweiz, mit den 
Staaten der EU strategische und operative Informationen 
auszutauschen, Expertenwissen, Gefahrenanalysen sowie fallbezogene 
Hinweise im Rahmen von Ermittlungen. Die Zusammenarbeit erstreckt 
sich über folgende acht Deliktsbereiche: Terrorismus, illegaler 
Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Menschenschmuggel, 
Menschenhandel, illegaler Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, 
Geldfälschung und Fälschung sonstiger Zahlungsmittel sowie 
schliesslich Geldwäscherei, sofern diese mit den vorgenannten 
Deliktsbereichen zusammen hängt.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem wirkungsvollen 
Datenschutz enthält das Abkommen zahlreiche datenschutzrechtliche 
Vorschriften. Diese schaffen die Bedingungen zur Einhaltung des 
verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre.
Das Abkommen erlaubt zudem die Entsendung von Verbindungsbeamten. 
Es ist vorgesehen, am Europol-Sitz in Den Haag mindestens einen 
Schweizer Verbindungsbeamten zu stationieren.
Der dritte Pfeiler
Die europäische multilaterale Zusammenarbeit, die mit dem Europol-
Abkommen beginne, sei der dritte Pfeiler der internationalen 
Zusammenarbeit der Schweiz in der Verbrechensbekämpfung, betonte 
Jean-Luc Vez am Freitag weiter: der dritte Pfeiler neben den 
bilateralen Polizeikooperationsabkommen und Interpol. Und das 
Europol-Abkommen selbst sei ein wichtiger erster Baustein dieses 
Pfeilers.
Ein Schengen-Beitritt wird laut Vez durch die Zusammenarbeit mit 
Europol aber nicht etwa hinfällig werden. Vielmehr biete Schengen 
mit dem Fahndungssystem SIS eine wichtige Ergänzung zu Europol: ein 
computergestütztes System, in dem tatverdächtige oder vermisste 
Personen und gestohlene Gegenstände in kürzester Zeit europaweit zur 
Fahndung ausgeschrieben werden können.
Europol-Abkommen 2005 im Parlament
Die Verhandlungen über das Abkommen mit Europol waren bereits 
2001 abgeschlossen worden. Im April 2002 stimmte der Bundesrat dem 
Abkommen zu. Nach dem Abschluss der bilateralen Verträge zwischen 
der Schweiz und der EU wurde es vom Rat der Justiz- und 
Innenminister der EU am 19. Juli 2004 genehmigt. Der Bundesrat wird 
sich voraussichtlich Anfang 2005 mit der Botschaft zum Abkommen 
beschäftigen. Diese soll dann noch im selben Jahr dem Parlament 
vorgelegt werden.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 / 324 13 91 (ab 14 Uhr)
Notiz an die Redaktionen:
Die Unterzeichnung findet wie folgt statt:
Datum:	Freitag, 24. September 2004
Zeit:	10.00 Uhr
Ort:	Bundeshaus Ost, Zimmer 245

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