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Bundesamt für Justiz

BJ: 2.2 Mia Umsatz für Lotterien Lotteriestatistik 2002

(ots)

Bern, 17.12.2003. Die Lotterien haben im vergangenen Jahr nach Schätzungen des Bundesamtes für Justiz (BJ) einen Umsatz von ca. 2.2 Milliarden Franken realisiert. Das BJ kann die Lotteriestatistik 2002 nur mit unvollständigem Zahlenmaterial und verspätet publizieren, weil die Kantone der Westschweiz die Umsatzzahlen der Loterie Romande (LoRo) nicht gemeldet haben.

Die Umsätze der im Jahre 2002 letztmals selbstständig operierenden 
Deutschschweizer Grossveranstalter Interkantonale Landeslotterie 
(ILL), SEVA und Sport-Toto-Gesellschaft (STG), die Anfang 2003 unter 
dem Logo „Swisslos“ fusionierten, waren mit 884,1 Mio. Franken 
gegenüber dem Vorjahr (864.2 Mio. Franken) leicht höher.
Auch der Geschäftsbericht der LoRo zeigt für das vergangene Jahr 
generell einen besseren Geschäftsgang. Die ausstehende Bekanntgabe 
der Umsatzzahlen verunmöglicht jedoch präzisere Aussagen. Der Umsatz 
der LoRo dürfte nach den Schätzungen des BJ inklusive Anteil des 
Zahlenlottos rund 1,3 Milliarden Franken erreichen; darin enthalten 
sind insbesondere die geschätzten Umsätze von rund 800 Millionen 
Franken aus dem Betrieb der Lotteriespielautomaten Tactilo. Der 
Bruttospielertrag dieser Geräte beläuft sich auf ca. 80 Mio Franken, 
was bei einer Auszahlungsquote von ca. 90% den genannten Umsatz 
ergibt. Bisher hatte die LoRo bei den Tactilo-Spielen – anders als 
für alle übrigen von ihr angebotenen Spiele – statt der geforderten 
Umsatzzahlen stets nur deren Bruttospielerträge angegeben.
Weigerung der Westschweizer Kantone Dieses Jahr haben sich die 
Westschweizer Kantone auf Veranlassung der Konferenz der 
Westschweizer Lotteriefachdirektoren (Conférence romande de la 
loterie et des jeux) bisher geweigert, ihrer Verpflichtung zur 
Bekanntgabe der Umsatzzahlen der LoRo für das Jahr 2002 
nachzukommen. Die LoRo publiziert in ihrem Geschäftsbericht generell 
nur noch die sog. Bruttospielerträge. Dies mit der Begründung, diese 
seien die internationale Referenzgrösse für Glücksspielveranstalter. 
Hingegen gaben die Westschweizer Kantone die Umsätze der im Jahr 
2002 auf ihrem Gebiet durchgeführten Kleinlotterien bekannt.
Seit 1925 wird im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement 
(EJPD) gestützt auf die von den Kantonen gelieferten Zahlen eine 
Lotteriestatistik erstellt und in der Regel jeweils nach der 
Sommerpause veröffentlicht. Die Lotterieverordnung schreibt vor, 
dass die Kantone die Umsatzzahlen sowie weitere Angaben über die 
einzelnen Lotterien jeweils bis zum 1. März des Folgejahres dem EJPD 
melden müssen. Die Lotteriestatistik gibt Auskunft über die Umsätze 
der einzelnen Lotterieveranstaltungen in der Schweiz und verschafft 
einen Gesamtüberblick über den schweizerischen Lotteriemarkt. Damit 
liefert sie auch spezifische Informationen über das Spielverhalten 
der Bevölkerung, die den Behörden u.a. auch dazu dienen können, 
rechtzeitig geeignete Massnahmen gegen die Spielsucht zu treffen.
Weitere Auskünfte:
Reto Brand, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 87 01

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