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Bundesamt für Justiz

Handel und Schmuggel mit Menschen verstärkt bekämpfen

Bern (ots)

Bundesrat genehmigt zwei Zusatzprotokolle zum Uno-Übereinkommen gegen
Transnationale Organisierte Kriminalität
Der Bundesrat will sich für eine verstärkte
internationale Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels
einsetzen. Zu diesem Zwecke hat er am Mittwoch zwei Zusatzprotokolle
zum Uno-Übereinkommen gegen Transnationale Organisierte Kriminalität
genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Menschenhandel gibt es auch in der Schweiz und unser Land ist oft
ein Zielstaat für den Menschenschmuggel. Die Schweiz hat deshalb ein
wesentliches Interesse daran, dass sie im Kampf gegen Menschenhandel
und gegen das Schlepperwesen auf internationale Unterstützung zählen
kann, und sie ist ihrerseits bereit, ausländischen Staaten die
gleiche Hilfe zu leisten.
Das Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel will den Handel mit
Menschen (insbesondere mit Frauen und Kindern) zum Zweck ihrer
Ausbeutung unterdrücken und bestrafen. Die Ausbeutung kann sexueller
oder anderer Art sein. Das Zusatzprotokoll gegen den
Menschenschmuggel stellt den illegalen Schmuggel von Menschen sowie
die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten Dokumenten unter
Strafe. Die Vertragsstaaten pflegen zudem den Informationsaustausch,
verstärken die Kontrollen an den Grenzen und verhindern mit
entsprechenden Sicherheitsmassnahmen Missbräuche und Fälschungen von
Dokumenten. Die Protokolle verpflichten zudem die Vertragsstaaten,
präventive Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und
Menschenschmuggel zu ergreifen und die Opfer solcher Machenschaften
zu schützen.
Für die Umsetzung des entsprechenden Zusatzprotokolls ist eine
Anpassung des Straftatbestandes des Menschenhandels gemäss Artikel
196 Strafgesetzbuch notwendig. Im Übrigen ist die schweizerische
Rechtsordnung mit den Bestimmungen der beiden Zusatzprotokolle
weitgehend kompatibel. Die Überprüfung bzw. Anpassung der
Gesetzgebung ist bereits an die Hand genommen worden oder erfolgt in
naher Zukunft. Um beide Zusatzprotokolle umfassend umsetzen zu
können, ist insbesondere die Schaffung einer «Zentralen
Koordinationsstelle Menschenschmuggel und Menschenhandel» im
Bundesamt für Polizei geplant.
Die französische und englische Fassung der Zusatzprotokolle kann
auf der Website der UNDCP
http://www.undcp.org/crime_cicp_convention.html abgerufen werden.

Kontakt:

Bundesamt für Justiz
Vizedirektor Peter Müller
Tel. +41/31/322'41'33

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