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Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Bilaterale Abkommen Schweiz EU und revidierte EFTA-Konvention: Inkrafttreten am 1. Juni 2002

Bern (ots)

Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU vom Juni 1999
treten morgen Samstag, 1. Juni 2002, in Kraft. Diese Abkommen stärken
den Wirtschaftsstandort Schweiz und erleichtern den Zugang zum
Europäischen Binnenmarkt. Ebenfalls am 1. Juni 2002 in Kraft treten
die revidierte EFTA-Konvention, welche den wesentlichen Rechtsbestand
der neuen bilateralen Abkommen auf die EFTA-Länder ausdehnt, sowie
mehrere Bundesgesetze und Verordnungen, die mit den neuen Abkommen in
Zusammenhang stehen.
Die bilateralen Abkommen vom Juni 1999 sind das wichtigste
Vertragspaket, das mit der Europäischen Union (EU) seit dem
Freihandelsabkommen von 1972 abgeschlossen werden konnte. Die ersten
bilateralen Verhandlungen wurden am 12. Dezember 1994 eröffnet und
vier Jahre später, am 11. Dezember 1998, abgeschlossen; sie umfassen
sieben Bereiche: Forschung, öffentliches Beschaffungswesen,
technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Luftverkehr, Landverkehr
und Personenfreizügigkeit.
Diese Abkommen stellen die wirtschaftlichen Beziehungen der
Schweiz zur EU, ihrer wichtigsten Lieferantin und Kundin, auf eine
solide Grundlage. Gut 60% der schweizerischen Exporte gehen in die
EU, rund 80% unserer Importe kommen aus diesem Raum. Die bilateralen
Abkommen nähern die Schweiz der Europäischen Union an; sie eröffnen
dank der Personenfreizügigkeit insbesondere den Jungen neue
Möglichkeiten.
Beide Vertragsparteien sind für die Umsetzung und die Anwendung
der Abkommen auf ihren Territorien selber zuständig. Die Schweiz hat
zu diesem Zweck zahlreiche Bundesgesetze und Verordnungen geändert
sowie einzelne neue erlassen. Diese Rechtsänderungen treten
gleichzeitig mit den bilateralen Abkommen in Kraft. Auch zur
Umsetzung der revidierten EFTA-Konvention waren verschiedene
Rechtsakte zu ändern oder neu zu erlassen. Diese Konvention dehnt die
wesentlichen Bestimmungen der neuen bilateralen Abkommen auf die
Mitgliedstaaten der EFTA (Norwegen, Island und Liechtenstein) aus,
namentlich die Personenfreizügigkeit. Auch diese Neuerungen treten
auf den 1. Juni 2002 in Kraft.

Kontakt:

Integrationsbüro EDA/EVD
Information
Internet: http://www.europa.admin.ch
Tel. +41/31/322'22'22

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  • 17.04.2002 – 11:19

    Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU treten am 1. Juni 2002 in Kraft

    Bern (ots) - Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) treten am 1. Juni 2002 in Kraft. Das steht fest, nachdem die Europäische Kommission das Forschungsabkommen genehmigt und das Sekretariat des Rates der Europäischen Union der Schweiz heute den Abschluss des Ratifizierungsverfahrens notifiziert hat. Auf Seiten der EU ...