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Pro Infirmis Schweiz

Pro Infirmis: 5. IVG Revision - Sanieren heisst Investieren

Bern (ots)

Pro Infirmis begrüsst und unterstützt den Grundsatz
und die Stossrichtung der bundesrätlichen Botschaft zur 5.
IVG-Revision. Es scheint der Regierung ernst zu sein mit der
Umsetzung des IV-Grundsatzes "Eingliederung vor Rente". So
befürwortet Pro Infirmis die Bemühungen um Früherfassung und
Frühintervention. Um damit die Zielsetzung von 20  % weniger
Neuberentungen zu erreichen, müssen aber die betroffenen Versicherten
von der IV viel aktiver unterstützt werden, als dies heute der Fall
ist. Das unter hohem Zeitdruck erarbeitete Modell erscheint im Detail
noch als wenig ausgereift. Positiv zur Kenntnis genommen hat Pro
Infirmis die Forderung des Bundesrates nach zusätzlichen
Finanzmitteln, um das traditionsreiche Schweizer Sozialwerk
wirtschaftlich wieder ins Lot zu bringen.
Nach Meinung von Pro Infirmis gibt der Gesetzesentwurf zu viele
und zu enge Vorgaben für die Arbeit der IV-Stellen. So ist zum
Beispiel nicht nur die Verantwortung für Früherfassung und
Frühintervention bei der IV angesiedelt, der vorliegende
Gesetzesentwurf will auch vorschreiben, dass die IV dies selber
durchführt. Es ist durchaus fraglich, ob die IV-Stellen alleine diese
Herkulesarbeit leisten können. Der Bundesrat  wäre gut beraten, der
IV mehr Spielraum zu lassen zur Delegation gewisser Aufgaben an
private Organisationen. Das Verfahren ist bis ins letzte Detail
festgelegt. Das ist nach Meinung von Pro Infirmis der falsche Weg. Es
braucht im Bereich der beruflichen Eingliederung und in der
Arbeitsplatzerhaltung unternehmerischen Handlungsspielraum.
Einerseits für die IV, andererseits aber auch für die privaten
Organisationen wie Pro Infirmis.
Was gänzlich fehlt im Gesetzesentwurf sind verbindliche Aussagen
zu Anreizen und Pflichten der Arbeitgeber. Berufliche
(Wieder-)Eingliederung funktioniert nur, wenn  Wirtschaft und
Verwaltung mittun und ihre Verantwortung in dieser sozialpolitisch
wichtigen Aufgabe wahrnehmen. Dieser Binsenwahrheit trägt der
Gesetzesentwurf nach Meinung von Pro Infirmis überhaupt nicht
Rechnung.
Im weiteren unterstützt Pro Infirmis die Vorschläge der
Landesregierung zur künftigen Finanzierung der IV. Das Sozialwerk ist
nicht erst in jüngster Zeit in die roten Zahlen gerutscht, die IV ist
seit 35 Jahren defizitär. Eine Sanierung der IV nur über
Sparmassnahmen hätte zur Folge, dass  sofort jedem dritten IV-Rentner
die Rente komplett gestrichen werden müsste. Es liegt auf der Hand,
dass eine solche Massnahme unwillkürlich zu sprunghaftem Ansteigen
der Sozialhilfe-Ausgaben führen würde. In der Folge würden Kantone
und Gemeinden zusätzlich belastet. Wenn ein Sozialwerk, dem über 35
Jahre die nötigen Mittel versagt wurden, saniert werden soll, muss
erst investiert werden.
Pro Infirmis ist die grösste Fachorganisation im Schweizer
Behindertenwesen. Sie berät, betreut und unterstützt jedes Jahr rund
20'000 Menschen mit Behinderung. In 50 Geschäfts- und
Beratungsstellen in allen Landesteilen erbringen qualifizierte
Fachpersonen eine breite Palette von Dienstleistungen für behinderte
Menschen. Seit 5 Jahren ist Pro Infirmis im Bereich der Vermittlung
und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen
und/oder Leistungseinschränkungen tätig. Die Führungsorgane der
Organisation befassen sich zur Zeit intensiv mit der Ausdehnung
dieser Dienstleistung auf die ganze Deutschschweiz. Pro Infirmis ist
zu 60 % durch die öffentliche Hand finanziert. 40 % der  Mittel
stammen aus Spenden, Fördererbeiträgen und Legaten.

Kontakt:

Mark Zumbühl
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel. +41/79/415'26'27

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