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Bundesamt für Veterinärwesen

Massnahmen gegen gefährliche Hunde bis Ende Januar

(ots)

Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden müssen in der gesamten Schweiz einheitlich und rasch eingeführt werden. Darin waren sich das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die KantonstierärztInnen heute an einer Telefonkonferenz einig. Bis Ende Januar 2006 wird Herrn Bundesrat Joseph Deiss ein Massnahmenpaket vorgeschlagen – auf Basis der Erfahrungen der Kantone mit griffigen Hundegesetzen.

Schutzmassnahmen sind auf breiter Front nötig – von der Einfuhr über 
die Zucht bis zur Haltung von Hunden. Das BVET und andere 
Bundesbehörden, verschiedene KantonstierärztInnen, die Polizei- und 
JustizdirektorInnen, die Schweizerische Kynologische Gesellschaft 
und die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für 
Verhaltensmedizin treffen sich bereits in den nächsten Tagen und 
werden bis Ende Januar ein Massnahmenpaket für die gesamte Schweiz 
erarbeiten. Darin muss auch geklärt sein, wie die Massnahmen 
wirkungsvoll umgesetzt werden können.
Einiges ist bereits beschlossen. Auf Bundesebene müssen bis Ende 
2006 alle Hunde gekennzeichnet und in einer Datenbank erfasst sein. 
Das Tierschutzgesetz, das Mitte Dezember in den Räten zu Ende 
beraten sein wird, gibt dem Bund die Kompetenz, Haltung und Zucht 
von Hunden zu regeln. Vorgesehen ist etwa ein Verbot, Hunde auf 
Aggressivität zu züchten. In den Kantonen sind die im Jahr 2000 
beschlossenen Massnahmen sehr unterschiedlich umgesetzt worden. Mit 
dem Beschluss von heute wird deshalb eine in der gesamten Schweiz 
einheitliche Lösung angestrebt.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation, 031 / 323 84 96

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