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Bundeskanzlei BK

BK: Bundesrat macht sich für die Volksrechte stark

Bern (ots)

Der Bundesrat setzt sich mit Nachdruck für die
Volksrechte ein. Wie bereits im Vorfeld der eidgenössischen 
Volksabstimmung vom 12. März 2000 über die Initiative "für 
Beschleunigung der direkten Demokratie" versprochen, möchte er 
Volksbegehren zügiger zur Abstimmung bringen. Deswegen wendet er 
sich gegen gewisse Tendenzen im Parlament, bei Volksinitiativen die 
Behandlungsfrist zu verlängern.
Laut Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) müssen die 
Behörden eidgenössische Volksinitiativen innert 39 Monaten Volk und 
Ständen samt ihrer Stellungnahme zur Abstimmung vorlegen. Falls sie 
einen Gegenentwurf unterbreiten, muss der Urnengang binnen 51 
Monaten nach Einreichung der Initiative stattfinden. Wenn aber ein 
(naturgemäss detaillierteres) Bundesgesetz als indirekter 
Gegenentwurf zur Volksinitiative ausgearbeitet wird, kann das 
Parlament nach Art. 74 Abs. 2 BPR die Volksabstimmung ausnahmsweise 
aufschieben, damit das Gesetz fertig beraten werden kann und Volk 
und Stände danach in voller Kenntnis der verschiedenen Lösungen 
entscheiden können.
Der Bundesrat tritt Versuchen entgegen, diese Ausnahmebestimmung 
über Gebühr anzuwenden und damit Abstimmungen über Volksinitiativen 
zu verzögern. Damit würden die Behörden ihre Glaubwürdigkeit 
gefährden. Der Bundesrat möchte deshalb, dass ihn die 
Eidgenössischen Räte inskünftig zur Stellungnahme einladen, bevor 
sie solche ausserordentliche Verlängerungsentscheide treffen. Zudem 
müssten diese unbedingt die Ausnahme bleiben. Und schliesslich 
sollten die Eidgenössischen Räte, wenn sie von der Ausnahme Gebrauch 
machen, das Ausmass der zeitlichen Verzögerung bekanntgeben, damit 
Volk und Stände wissen, woran sie sind.
Bern, 20. November 2002
Für Rückfragen:
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte
Hans-Urs Wili, Tel. 031 / 322 37 49

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