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Staatskanzlei Luzern

Parlamentarisches Oberaufsichtsgremium fordert von der Regierung mehr Einflussnahme und Kontrolle

Luzern (ots)

Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates hält ihre Feststellungen und Empfehlungen zu den Vorgängen bei der Luzerner Polizei in einem Bericht zuhanden der Regierung fest. Grundsätzlich unterstützt sie die von der Regierung getroffenen Massnahmen, formuliert aber weitere Empfehlungen und Forderungen. Die AKK wird die Entwicklung und die Umsetzung der eingeleiteten Massnahmen weiterhin eng begleiten. Zusätzlich wird sie eine Kommissionsmotion für eine Anpassung des Organisationsgesetzes einreichen.

Ende Juni gelangten über die Medien Berichte zu personellen Themen und Führungsfragen der Luzerner Polizei an die Öffentlichkeit. Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates nahm eine ausserordentliche Untersuchung auf. Ein Ausschuss der AKK verfolgte die weitere Entwicklung eng und prüfte die in der Folge getroffenen Entscheide und Massnahmen der Regierung. Es war der AKK von Beginn weg ein grosses Anliegen, dass die Situation möglichst rasch bereinigt wird und die Luzerner Polizei ihre Arbeit im Dienste und zum Wohl der Luzerner Bevölkerung jederzeit bestmöglich erfüllen kann.

Rechtliche Grundlagen der Oberaufsicht

Gemäss rechtlichen Vorgaben (Kantonsratsgesetz) umfasst die Prüftätigkeit des parlamentarischen Oberaufsichtsorgans AKK die Kontrolle der Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit der Verwaltungstätigkeit. Damit wird die politische Verantwortung sichergestellt. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe stehen der AKK verschiedene Rechte zu. So kann sie in sämtliche relevanten Akten Einsicht nehmen, Befragungen oder Besichtigungen durchführen und aussenstehende Sachverständige beiziehen.

Untersuchungsverlauf

Der Ausschuss der AKK nahm all seine Rechte wahr, forderte Stellungnahmen ein, führte zahlreiche Befragungen durch, studierte Akten und liess sich laufend vom Justiz- und Sicherheitsdepartement, der Luzerner Polizei und den Strafverfolgungsbehörden dokumentieren. Der von Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig für die eingeleitete externe Administrativuntersuchung eingesetzte Untersuchungsbeauftragte, Dr. Jürg Sollberger, stand dem AKK- Ausschuss ebenfalls für regelmässige Auskünfte zur Verfügung. Seine Zwischenberichte und der Schlussbericht wurden den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Dr. Jürg Sollbergers Untersuchungen waren rechtlicher Natur, die AKK beleuchtete die Vorkommnisse aus dem Blickwinkel der politischen Oberaufsicht: Wurden die Probleme von den verantwortlichen Personen rechtzeitig erkannt, analysiert und wurden schliesslich angemessene Massnahmen getroffen.

Beurteilung der AKK

Die AKK kommt in ihrem jetzt verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass die für das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständige Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig die Situation bei Bekanntwerden der fraglichen Fälle korrekt eingeschätzt und umgehend die zu einer Bereinigung nötigen Massnahmen eingeleitet hat. Auch die Gesamtregierung hat ihre Verantwortung wahrgenommen und der Geschäftsleitung der Luzerner Polizei Aufträge erteilt.

Forderungen und Empfehlungen der AKK

Das Kantonsratsgesetz legt fest, dass die AKK ihre Feststellungen und Empfehlungen dem Regierungsrat unterbreitet. Die AKK hat im Zuge der Abklärungen zur Luzerner Polizei verschiedene Feststellungen gemacht und darauf basierend Empfehlungen erarbeitet und zuhanden der Regierung beschlossen.

Die AKK wird zudem zu den Themen Aufsicht, Führung und Organisation der Dienststellen durch die Regierung und Departemente eine Kommissionsmotion einreichen und eine Anpassung des Organisationsgesetzes verlangen. Insbesondere sollen dabei die Vorgaben der WOV (wirkungsorientierten Verwaltung) und die Aufsicht der Regierung über die Verwaltung und Dienststellen analysiert und wo nötig angepasst werden.

Gestützt auf die erwähnte rechtliche Vorgabe unterbreitet die AKK jetzt ihren Bericht dem Regierungsrat mit folgenden Empfehlungen:

Basis / Kader Luzerner Polizei

- Es ist wichtig, dass die einzelnen Mitarbeitenden und Kadermitglieder in die Geschäftsleitung Vertrauen haben können, insbesondere in das Kommando, in den Kommandanten. Sie müssen Gewissheit haben, dass in ihren Führungsgremien gut gearbeitet wird.

- Die Regierung muss das Arbeitsklima und die Zufriedenheit der Mitarbeiter regelmässig überprüfen.

Beförderungspraxis Luzerner Polizei

- Die Beförderungspraxis muss verbessert und vereinheitlicht werden. Ab einer gewissen Stufe ist die Departements-Chefin miteinzubeziehen.

- Ebenfalls ist die Departements-Chefin in die Wahl der Geschäftsleitungsmitglieder miteinzubeziehen. Die Art und Weise ist dabei noch zu klären.

«Null-Toleranz» und Amtsgeheimnis

- Der Grundsatz «Null-Toleranz bei unangemessener Gewalt gegen Wehrlose» sowie der Umgang mit dem Amtsgeheimnis müssen für alle klar sein und absolut gelten.

- Die Form der Umsetzung ist adäquat zu kommunizieren und zu schulen.

Geschäftsleitung Luzerner Polizei

- Die Strukturen der Geschäftsleitung sind längerfristig zu überdenken, Anzahl Mitglieder, Verteilung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche, Person und Pensum des Vizekommandanten.

- Von allen GL-Mitgliedern wird eine konstruktive Mitarbeit (Mittragen von Entscheiden) erwartet. Hierzu sind, wo nötig, verbindliche Zielvereinbarungen zu formulieren.

- Informationen und Aufträge der Geschäftsleitung sollen neutral oder positiv an die eigenen Abteilungen weitergegeben werden. Einmal gefällte Entscheide sind gemeinsam zu tragen (Kollegialitätsprinzip).

- Der Veränderungsprozess ist durch die Departements-Chefin zu begleiten, bzw. zu kontrollieren.

- Die Wahlpraxis der Geschäftsleitungsmitglieder ist zu überdenken

Kommandant Luzerner Polizei

- Die Position und allgemein die Machtfülle (Kompetenzen, Verantwortungsbereiche) müssen überdacht werden.

- Der Informationsfluss und die Kommunikation sowohl mit Vorgesetzten (Departements-Chefin) als auch mit den Untergebenen (Geschäftsleitung, Kader, Basis) und Partnern müssen verbessert werden.

Departements-Chefin

- Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen der Führungsperson und ihren Mitarbeitenden ist grundsätzlich wichtig. In Sachen Kommunikation und Information müssen klare Verbesserungen angestrebt werden (Hol- und Bringschuld).

- Der Regierungsrat hat als oberste Instanz innerhalb der Verwaltung seine Aufsichtspflicht zu tragen. Daraus ergibt sich seine Führungsverantwortung gegenüber ihm unterstellten Dienststellenleitern. Diese haben ihre Vorgesetzten korrekt und wahrheitsgetreu zu informieren.

- Die AKK fordert, dass die einzelnen Regierungsratsmitglieder das genannte Führungsverständnis in Zukunft vermehrt pflegen. Dazu wird die AKK eine Kommissionsmotion zur Änderung des Organisationsgesetzes einreichen. Bei Auftreten von Ungereimtheiten oder auch nur im Ansatz erkennbaren Unstimmigkeiten ist ein vertieftes Nachfragen und Abklären anzugehen.

- Der Schlussbericht zur Reorganisation des SPID ist der AKK zu unterbreiten.

Gesamtregierung

- Es ist aus Sicht der politischen Oberaufsicht erforderlich, dass die Regierung ihre Aufsichtspflicht gegenüber Dienststellenleitern vermehrt wahrnimmt. Die einzelnen Regierungsräte und die Regierungsrätin sollen in den ihnen unterstellten Verwaltungseinheiten aktiv dafür besorgt sein, dass eine gute und transparente Unternehmenskultur herrscht und sie über die relevanten Geschäfte und Organisationsprozesse informiert sind. Diesbezüglich hat der Regierungsrat auch eine «Holschuld» gegenüber dem ihm direkt unterstellten Kader und muss Kontrollmassnahmen vornehmen. Diese sollen mit der von der AKK angestrebten Änderung des Organisationsgesetzes klarer gefordert werden.

Meldestelle Luzerner Polizei

- Die AKK empfiehlt die Überprüfung des Einbezugs, bzw. die Überführung der Meldestelle in die durch die AKK-Motion M 403 geforderte Beschwerdestelle.

- Es sollen jährlich Rechenschaftsberichte zuhanden der AKK erstellt werden.

Verband Luzerner Polizei

- Die Beziehungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes zum Verband Luzerner Polizei sollen nachhaltig verbessert werden.

- Die Aufgabenverteilung, die Funktion und das Verständnis dafür soll bei allen Beteiligten geklärt werden.

- Die AKK unterstützt die diesbezügliche Massnahme (paritätische Arbeitsgruppe).

Die Arbeit der AKK zu den Vorkommnissen bei der Luzerner Polizei ist mit erwähntem Bericht und den genannten Forderungen nicht abgeschlossen. Es gilt die Entwicklung im Korps und der Geschäftsleitung der Luzerner Polizei weiter zu verfolgen und die Umsetzung sowie die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu kontrollieren und zu überprüfen.

Die AKK würdigt im Bericht die gute Arbeit der Luzerner Polizei und dankt deren Mitarbeitenden und dem abtretenden Polizeikommandant Beat Hensler für ihren Einsatz und ihr Engagement, auch in den vergangenen, für sie schwierigen, Zeiten.

Kontakt:

Rosy Schmid-Ambauen
Kantonsrätin FDP, Vorsitzende AKK Ausschuss JSD
Tel. 041 460 31 31 / 078 619 44 99
rosy.schmid@lu.ch

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