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Staatskanzlei Luzern

RUEK stimmt neuem Energiegesetz zu

Luzern (ots)

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) tritt auf die Botschaft zum Entwurf eines Kantonalen Energiegesetzes ein und stimmt der Vorlage zu. Das bestehende Gesetz soll aufgrund des technischen Fortschrittes im Energiesektor, der Vielzahl neuer Bestimmungen auf Bundesebene und der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich totalrevidiert werden. Gleichzeitig soll die sparsame und effiziente Energienutzung noch mehr Gewicht erhalten.

Das neue Energiegesetz ist als schlankes Rahmengesetz ausgestaltet, um der Entwicklungsdynamik im Energiebereich flexibel begegnen zu können. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton Luzern anstelle langfristiger Verbrauchs- und CO2-Ziele eine rollende Energieplanung einführt. Dabei werden Ziele und Massnahmen verbindlich festgelegt und alle fünf Jahre überprüft.

Jede Gemeinde hat eine auf ihre Verhältnisse zugeschnittene Energieplanung durchzuführen. Die sparsame und effiziente Energienutzung und der Einsatz von erneuerbarer Energie werden bei allen Arten des Energieverbrauchs in Gebäuden stärker gewichtet.

Nötige Flexibilität schaffen

Die RUEK teilt grossmehrheitlich die Auffassung des Regierungsrates, dass die kantonale Energiegesetzgebung jetzt totalrevidiert werden soll. Es bestehen zwar zahlreiche Abhängigkeiten zu Prozessen und Umsetzungen, die auf Stufe Bund noch nicht abgeschlossen sind, aber mit dem gewählten Ansatz eines Rahmengesetzes kann die nötige Flexibilität geschaffen werden, um diese Ergebnisse kantonal einfliessen zu lassen.

Konzept regelmässig überprüfen

Die Kommission beantragt mehrheitlich zwei Ergänzung der Zielsetzungen: Die rationelle Energienutzung in Verkehr und Mobilität sowie die Verminderung der Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern. Der Anteil am Energieverbrauch beträgt für den Verkehr und die Mobilität rund einen Drittel, weshalb dieser Aspekt zu ergänzen ist. Ausdrücklich erwähnt werden soll zudem, dass dem Kanton im Bereich der Energienutzung eine Vorbildfunktion zukommt.

Einstimmig verlangt die RUEK, dass der Regierungsrat nicht nur sein Energiekonzept regelmässig überprüft und nachführt, sondern alle fünf Jahre dem Kantonsrat formell Bericht erstattet. Damit wird sichergestellt, dass dem Parlament seine Steuerungsmöglichkeiten erhalten bleiben.

Der Ersatz von direkt-elektrischen Anlagen zur Erwärmung des Brauchwarmwassers (Boiler) muss möglich bleiben, da andernfalls ganze Haustechniksysteme ausgewechselt werden müssen. Entgegen dem Antrag des Regierungsrates schlägt die Kommission vor, dass neue Gebäude und Gebäudegruppen bereits ab drei und nicht erst ab fünf Nutzeinheiten mit den nötigen Geräten zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und Warmwasser auszurüsten sind.

Mittel im Voranschlag erwähnen

Die Förderprogramme und Finanzhilfen sind der Kommission ein grosses Anliegen. Sie will daher einerseits die jährliche Bereitstellung der nötigen Mittel im Voranschlag ausdrücklich erwähnen. Andererseits soll ebenso ausdrücklich festgehalten werden, dass bereit gestellte, aber noch nicht beanspruchte Mittel, auf das nächste Jahr übertragen werden können.

Keine Mehrheiten fanden Anträge zu weitergehenden Zielvorgaben und konkreten Vorschriften für Ferienhäuser, Beleuchtungen sowie die Mobilität und den Verkehr. Insgesamt erachtet die RUEK den Zeitpunkt und die Stossrichtung der Vorlage als zweckmässig, weshalb die Vorlage mit klarem Mehr gutgeheissen wird.

Die Botschaft wurde anlässlich der Sitzung vom 19. August 2013 unter dem Vorsitz von Jakob Lütolf, CVP Wauwil, vorberaten und wird voraussichtlich in der Septembersession im Kantonsrat behandelt.

Kontakt:

Jakob Lütolf
Präsident der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
Tel.: 079 622 13 83
E-Mail: jakob.luetolf@lu.ch

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