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Staatskanzlei Luzern

Kantonsratskommission nimmt Wirkungsbericht 2009 zum Finanzausgleich zustimmend zur Kenntnis

Luzern (ots)

Die Spezialkommission NFA-Umsetzung nimmt den
Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über die 
Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs 
(Wirkungsbericht 2009, B 127) zustimmend zur Kenntnis. Beim 
Wirkungsbericht 2009 handelt es sich nach 2005 um den zweiten Bericht
über die Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs. Die 
Spezialkommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 5. November 2009
unter dem Vorsitz von Franz Wüest (CVP, Ettiswil) vorberaten.
Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, wonach 
das kantonale System des Finanzausgleichs grundsätzlich die 
angestrebten Wirkungen erzielt. Es geht somit lediglich um die 
Feinabstimmung der bestehenden Ordnung. Im Hinblick auf die 
anstehende Revision werden in drei Bereichen Bemerkungen angebracht:
1. erachtet es die Kommission als zweckmässig, dass geprüft wird, 
inwiefern künftig Buchgewinne zum Ressourcenpotential zugeschlagen 
werden. Man ist der Auffassung, dass die Buchgewinne teilweise eine 
verzerrende Wirkung auf das massgebende Ressourcenpotential aufweisen
und daher nicht in jedem Fall berücksichtigt werden sollten.
2. wird beim topographischen Lastenausgleich für den nächsten 
Wirkungsbericht angeregt, zusätzliche Indikatoren für die 
Fliessgewässer zu suchen. Der heutige Ansatz, der sich 
ausschliesslich auf die Länge der Fliessgewässer abstützt, trägt den 
tatsächlichen Lasten nur bedingt Rechnung.
3. spricht sich eine Mehrheit der Spezialkommission dafür aus, die
heutige finanzielle Besitzstandregelung anzupassen. Der Besitzstand 
soll neu während sechs Jahren (bisher zehn Jahre) voll garantiert 
werden. Ab dem siebten Jahr wird die Zahlung jährlich um einen 
Viertel (bisher einen Fünftel) reduziert. So verkürzen sich insgesamt
die Sonderregelungen.
Weitgehend einverstanden ist die Kommission dagegen mit den 
vorgesehenen Anpassungen zur Vereinheitlichung der 
Mindestausstattung, zur Abschaffung der zentralörtlichen Zuschläge, 
zur Berücksichtigung von Konzessionsgebühren, Nachsteuern und 
Steuerstrafen beim Ressourcenpotential sowie zur Entflechtung von 
Lasten und Ressourcen beim Bildungslastenausgleich.
Die Vorlage wird an der Dezembersession 2009 des Kantonsrates 
behandelt.

Kontakt:

Franz Wüest
Präsident Spezialkommisson NFA-Ausgleich
Mobile: +41/79/434'26'44

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