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Staatskanzlei Luzern

Steuergesetzrevision: WAK sagt ja, will aber zeitlich staffeln

Luzern (ots)

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und
Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Leo Müller (CVP, Ruswil) die
Botschaft des Regierungsrates zur Steuergesetzrevision 2011 beraten.
Sie unterstützt die Absicht der Regierung, den Mittelstand und
besonders die Familien beim Einkommen (zusätzlicher
Kinderbetreuungsabzug) sowie die Unternehmungen beim Gewinn
steuerlich zu entlasten. Auf dem Hintergrund der aktuellen
finanzpolitischen Lage und aus Rücksicht auf die Gemeinden beantragt
sie dem Kantonsrat indessen, die Halbierung der Gewinnsteuer ab 2011
bis 2013 zeitlich gestaffelt einzuführen. Die Anrechnung der
Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll erst ab 2013 erfolgen. Die
übrigen Bestimmungen, insbesondere die Unternehmenssteuerreform II,
sollen wie geplant und zusammen mit dem Bundesrecht auf den
01.01.2011 in Kraft treten.
Die Kommission erachtet die Steuergesetzrevision als notwendig und
finanzierbar. Sie versetze den Kanton Luzern in die Lage, sich im
Zentralschweizer Steuerwettbewerb zu behaupten. Der positive
Migrationssaldo 2007 gegenüber sämtlichen Nachbarkantonen und die
Tatsache, dass die Steuereinnahmen trotz den Steuerentlastungen in
der Höhe von rund 20 Prozent in den Jahren 2005 und 2008 nicht
gesunken sind, bestätigen die Kommission in der Absicht, die
Steuergesetzrevision umzusetzen. Sie führe zu einer nachhaltigen
Stärkung des Wirtschafts- und Wohnkantons Luzern.
Gemäss Botschaft des Regierungsrates würden beim Kanton pro Jahr
rund 63 Mio. Fr. und bei den Gemeinden rund 82 Mio. Fr. Steuern
wegfallen. Die WAK hat nun für den Übergang Erleichterungen
beschlossen, so dass mehr Zeit für Übergangslösungen besteht. Gemäss
WAK-Beschluss sind die Steuerausfälle für den Kanton im Jahr 2011 um
23 Mio. Fr. und im Jahr 2012 um 14 Mio. Fr. kleiner als vorgesehen.
Bei den Gemeinden sind die Ausfälle nun im Jahr 2012 30 Mio. Fr.
kleiner und im Jahr 2012 um Fr. 19 Mio. Fr. kleiner als ursprünglich
vorgesehen. Das Steuergesetz greift somit erst ab dem 01.01.2014
voll. Diese Abfederung bringt einige Erleichterungen, die es
insbesondere den Gemeinden erlaubt, sich an die neue Situation
anzupassen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Tabelle mit den Steuerentlastungen
im Anhang.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6517_wak_stg-rev_draft.pdf

Kontakt:

Kantonsrat Leo Müller
Präsident WAK
Tel.: +41/41/495'28'20
Mobile: +41/79/363'32' 60

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