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Staatskanzlei Luzern

Öffentliches Register über kantonale Datensammlungen

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern veröffentlicht ab sofort das
Register über seine Datensammlungen im Internet. Das Register ist -
im Gegensatz zur alten Version von 1999 - elektronisch verfügbar und
im Internet für jedermann unter www.registerdatensammlungen.lu.ch
zugänglich. Im komplett überarbeiteten Register werden alle
Datensammlungen aufgelistet, welche die Dienststellen und die
Gerichte im Kanton Luzern führen. Die neunmonatigen Projektarbeiten
standen unter Leitung des kantonalen Datenschutzbeautragten.
Gleichzeitig stellte er am heutigen Medienanlass ein Vademecum zum
Datenschutz vor.
Das kantonale Gesetz über den Schutz von Personendaten (SRL 38,
nachfolgend DSG-LU) enthält in § 14 die Pflicht des Kantons, ein
Register über seine Datensammlungen zu führen. Gemäss § 23 Abs. 2
DSG-LU ist es Aufgabe des kantonalen Datenschutzbeauftragten, dieses
kantonale Register zu führen und zu unterhalten. Zur Erfüllung dieser
Aufgabe wurde der Datenschutzbeauftragte durch die Dienststellen im
Kanton unterstützt.
Die letzte Aktualisierung des Registers der Datensammlung wurde im
Jahr 1999 durchgeführt. Die Papierform des Registers erschwerte zudem
eine Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit. Aus Gründen der
Benutzerfreundlichkeit hat der Datenschutzbeauftragte im Kanton
Luzern jetzt eine elektronische Lösung erarbeitet. Damit wird es den
Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, das Register von jedem Computer
mit Internetzugang aus einzusehen.
Ab Herbst 2007 wurden die Datensammlungen vollständig überarbeitet
und durch jede einzelne Dienstelle auf aktuellen Stand gebracht.
Abschluss fand das Projekt Mitte Juni 2008.
Verantwortung wahrnehmen - Bürgerrechte geltend machen
Das Register der Datensammlungen ist ein Instrument, welches der
kantonalen Verwaltung ermöglicht, ihre Verantwortung im Bereich des
Datenschutzes besser wahrzunehmen und das den betroffenen Personen
gleichzeitig erleichtert, ihre Rechte geltend zu machen.
Inhaltlich finden sich im Register u.a. Angaben über den Inhaber
der Datensammlung, den Titel, den Zweck, die regelmässigen
Datenempfänger und die Art der Daten, welche von der jeweiligen
Dienststelle gespeichert wird (Name, Adresse, Zivilstand, AHV-Nummer
usw.).
Das Register ermöglicht jedoch keinen Zugriff auf die Daten der
Datensammlungen selbst, insbesondere enthält es keine Angaben zu
identifizierbaren Personen. Um einen Auszug aus der Datensammlung zu
erhalten, müssen sich Interessierte an die im Register aufgeführte
verantwortliche Organisationseinheit wenden (Auskunftsrecht gemäss §
15 Datenschutzgesetz des Kantons Luzern). In Zukunft wird eine
periodische Vollaktualisierung des Registers stattfinden.
Vademecum zum Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern stellte am
Medienanlass gleichzeitig ein Vademecum zum Datenschutz für die
öffentlichen Stellen im Kanton vor. Es führt die Dienststellen im
Kanton Luzern sowie weitere Interessierte in den Datenschutz ein und
stellt anhand von Beispielen aus der Praxis Falllösungen vor. Weiter
werden im Vademecum die einschlägigen Rechtsquellen vorgestellt, die
fachspezifischen Begriffe erläutert, Grundprinzipien des
Datenschutzes erklärt und es setzt sich mit den allgemeinen
Bestimmungen im Bereich Datenschutz auseinander. Um als Leitfaden im
Alltag zu dienen, werden Praxisbeispiele aus den Bereichen Gemeinde,
Schule, Polizei, Gesundheit, Informatik, Arbeitsplatz aufgeführt.
Schliesslich sind im Vademecum auch die einschlägigen Gesetze wie das
Datenschutzgesetz abgedruckt, weitere Verordnungen und Reglemente
sind auszugsweise aufgeführt. Die vollständigen Erlasstexte können in
der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern
(www.lu.ch/rechtssammlung) eingesehen werden.
Bezugsquelle für das Vademecum Datenschutz:
Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern Bahnhofstrasse 15
Postfach 4168 6002 Luzern (Preis CHF 30.-)

Kontakt:

Dr. Amédéo Wermelinger
Kantonaler Datenschutzbeaftragter
Mobile: +41/79/506'46'29
E-Mail: amedeo.wermelinger@lu.ch
Internet: www.datenschutz.lu.ch

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