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Staatskanzlei Luzern

Steuergesetzrevision 2011 bringt den Kanton Luzern an die Spitze

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Entwurf für eine
Teilrevision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2011) in die
Vernehmlassung gegeben. Er will durch die Entlastung des
Mittelstandes bei der Einkommenssteuer und die Halbierung der
Gewinnsteuer die Attraktivität des Standortes Luzern weiter steigern.
Mit der Halbierung der Gewinnsteuer wird der Kanton Luzern den ersten
Rang unter den Kantonen belegen. Familien profitieren von einem
zusätzlichen Kinderbetreuungsabzug. Damit wird der Kanton Luzern
knapp hinter dem Kanton Tessin die höchsten Kinderabzüge in der
Schweiz gewähren. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. Juni
2008.
In den letzten Jahren konnten die Steuern im Kanton Luzern
erheblich reduziert werden. Die Staatssteuern wurden zwischen 2002
und 2008 linear um rund 20 Prozent gesenkt. Die Steuergesetzrevision
2005 brachte Entlastungen für die tieferen Einkommen und für die
Familien. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts wurde die
Doppelbelastung der an Unternehmen Beteiligten gemildert und die
Kapitalsteuer gesenkt. Mit der Steuergesetzrevision 2008 wurden
schwergewichtig die mittleren Einkommen und wiederum die Familien
entlastet. Zudem wurde die Vermögenssteuer halbiert. Im Bereich der
Unternehmen wurde die Gewinn- und die Kapitalsteuer gesenkt.     
Fortsetzung der bisherigen Strategie und Investition in den Standort
Luzern
Der Regierungsrat will mit der Steuergesetzrevision 2011 die
Politik der kontinuierlichen Steuerentlastungen in kleinen Schritten
fortsetzen. Er schlägt in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur
Steuergesetzrevision 2011 folgende Änderungen des Steuergesetzes
vor:Halbierung der Gewinnsteuer: Verfolgt man die Reformbestrebungen
der anderen Kantone, beginnt sich bereits heute abzuzeichnen, dass
die auf 2010 beschlossene Senkung der Gewinnsteuer um 25 Prozent
voraussichtlich nicht ausreichen wird, um den im Finanzleitbild 06
anvisierten Spitzenplatz bei den juristischen Personen halten zu
können. Die Gewinnsteuer soll deshalb halbiert werden. Dies führt zu
Steuerentlastungen von rund 25 Millionen Franken bei den
Staatssteuern und rund 33 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Gleichzeitig rechnet der Regierungsrat mit einem Kompensationseffekt
von 9 Millionen Franken für den Kanton und von 12 Millionen Franken
für die Gemeinden.
Entlastung des Mittelst andes bei der Einkommenssteuer:
Bei den mittleren Einkommen ist der Nachholbedarf im
interkantonalen Steuerbelastungswettbewerb am grössten. Hier soll
deshalb nochmals eine spürbare Entlastung und gleichzeitig im
Hinblick auf den Standortwettbewerb eine Abflachung des
Progressionsverlaufs bei den höheren Einkommen vorgenommen werden.
Gleichzeitig soll die kalte Progression beim Tarif und bei den
Abzügen vorzeitig ausgeglichen werden. Die geplanten Massnahmen bei
der Einkommenssteuer führen zu Steuerentlastungen von rund 30
Millionen Franken bei den Staatssteuern und rund 38 Millionen Franken
bei den Gemeindesteuern.
Schaffung eines generellen Kinderbetreuungsabzugs:
Für die Eigenbetreuung der Kinder können neu 3000 Franken
abgezogen werden. Fremdbetreuungskosten eines Kindes können nur
soweit geltend gemacht werden, als sie den generellen
Kinderbetreuungsabzug von 3000 Franken übersteigen. Der generelle
Kinderbetreuungsabzug und der Fremdbetreuungsabzug so llen zusammen
im Maximum 6700 Franken betragen. Die geplante Massnahme wird zu
Steuerentlastungen von rund 11 Millionen Franken bei den
Staatssteuern und rund 14 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern
führen.
Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II:
Die notwendige Anschlussgesetzgebung zur Unternehmenssteuerreform
II soll möglichst schnell umgesetzt werden. Daraus resultieren
weitere Steuerentlastungen von rund 10 Millionen Franken bei den
Staatssteuern und rund 14 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Weitere Änderungen:
Die Bestimmungen über die steuerliche Höchstbelastung wird
vereinfacht und den gesenkten Steuern angepasst. Die Einsicht in die
Steuerdaten wird nicht mehr als zeitgemäss empfunden und soll deshalb
abgeschafft werden.
Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2011
Mit der frühzeitigen Ankündigung der erheblichen Entlastungen für
natürliche und juristische Personen wird der Kompensationseffekt
verstärkt. Privatpersonen und Unternehmen können sich auf die
Steuerstrategie des Regierungsrates verlassen. Der Regierungsrat
rechnet insbesondere durch die Halbierung der Gewinnsteuer mit einem
Kompensationseffekt. Die Gemeinden werden die Auswirkungen der
Steuergesetzrevision 2011 kurzfristig spüren, da sie die
Steuerentlastungen mittragen müssen. Mittelfristig werden aber auch
sie vom Kompensationseffekt profitieren können. Da die geplanten
Entlastungsmassnahmen schon früh bekannt sind, können sie in die
laufende Finanzplanung eingerechnet werden.
Anhänge   
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5760_stg-rev2011-Anhang.pdf

Kontakt:

Marcel Schwerzmann
Regierungsrat
Mittwoch, 2. April 2008, 14.30 - 17.00 Uhr
Tel.: +41/41/228'55'41

Felix Muff
Leiter Dienststelle Steuern
Mittwoch, 2. April 2008, 10.30 - 12.00 Uhr
Tel.: +41/41/228'55'80

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