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Staatskanzlei Luzern

Sozialer Wohnungsbau im Kanton Luzern: Ab 1. Januar 2008 Vollzug durch den Kanton Aargau

Luzern (ots)

Ab dem 1. Januar 2008 ist nicht mehr die
Dienststelle Immobilien für den Vollzug des sozialen Wohnungsbaus im
Kanton Luzern zuständig. Diese Aufgabe wird künftig durch die
Abteilung Hochbauten des Kantons Aargau wahrgenommen.
Der Kanton Luzern richtet derzeit im Rahmen der kantonalen
Gesetzgebung bei rund 2'600 Wohnungen finanzielle Hilfen aus. Seit
der Bund seine Unterstützung im Rahmen des Wohnbau- und
Eigentumsförderungsgesetz (WEG) per 31. Dezember 2001 eingestellt
hat, geht der Kanton Luzern keine neuen Geschäfte mehr ein. Die
zugesicherten Hilfen des Bundes und des Kantons werden wie gesetzlich
vorgesehen zu Ende geführt. Die Anzahl der unterstützten Wohnungen
nimmt indessen laufend ab.
Die Regierungen der Kantone Aargau und Luzern haben Ende 2006 eine
vertiefte Zusammenarbeit beschlossen. Im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus verzeichnen beide Kantone aufgrund der auslaufenden
Geschäfte abnehmende Unterstützungszahlen. Die gemeinsame Betreuung
des sozialen Wohnungsbaus in einem Kanton führt zu einer
wirtschaftlicheren Bearbeitung der Geschäfte. Mit dieser
Zusammenarbeit wurde eine für beide Kantone optimale Lösung gefunden.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5470_sozialer_wohnungsbau.pdf

Kontakt:

Urs Mahlstein

Rückfragen:
Kantonsbaumeister Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'50'54

Nikolaus D. Seitzinger
Abteilung Hochbauten Kanton Aargau
Tel.: +41/62/835'35'05

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