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Staatskanzlei Luzern

Grossrätliche Spezialkommission stimmt der Finanzreform 08, der Anpassung des kantonalen Finanzausgleichs sowie der erneuten Äufnung des Sonderbeitragsfonds für die Gemeinden zu

Luzern (ots)

Die Spezialkommission "Umsetzung Neuer
Finanzausgleich" des Grossen Rates stimmt dem Entwurf eines Gesetzes
über die Verteilung und die Finanzierung der Aufgaben im Kanton
Luzern (Mantelerlass zur Finanzreform 08; B 183) einstimmig zu.
Grossmehrheitlich befürwortet die Kommission auch die Änderung des
Gesetzes über den Finanzausgleich (B 184). Einhellig steht sie
schliesslich hinter dem Dekret über Einlagen in den Fonds für
Sonderbeiträge an Gemeinden (B 184). Mit den Vorlagen werden die
Vorgaben des Neuen Finanzausgleichs des Bundes umgesetzt.
Gleichzeitig fand eine umfassende Aufgabenentflechtung zwischen dem
Kanton und den Gemeinden statt. Schliesslich wurden aufgrund des
Wirkungsberichts 05 Anpassungen am innerkantonalen Finanzausgleich
vorge nommen. Die Beratungen erfolgten an mehreren Sitzungen unter
dem Vorsitz von Franz Wüest (CVP, Ettiswil).
Die Spezialkommission wurde bereits im vergangen Jahr, also weit
vor der definitiven Verabschiedung der Geschäfte eingesetzt. Der
Regierungsrat hat so die Kommissionsmitglieder bereits im Vorfeld
regelmässig orientieren können. Dieses Vorgehen hat sich im Hinblick
auf die Grösse und Komplexität der Vorlagen absolut bewährt.
Die Spezialkommission dankt der Regierung und der Verwaltung, für
die immensen Arbeiten und Abklärungen, die der Finanzreform 08, aber
auch der Anpassung des Finanzausgleichs zugrunde liegen. Zweifelsohne
hat auch die breit abgestützte Projektorganisation zum Gelingen
wesentlich beigetragen.
Mantelerlass zur Finanzreform
Ausgangspunkt bildet die Neugestaltung des Finanzausgleichs und
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die damit
verbundenen Anpassungen müssen zwingend auf den 1. Januar 2008 im
Kantonalen Recht implementiert werden. Der Kanton nahm die
Anpassungen zum Anlass, eine Vielzahl von Aufgaben (insgesamt 350) zu
überprüfen und kantonale respektive kommunale Aufgaben sowie
Verbundaufgaben zu unterscheiden. Nach dem Grundsatz der
Subsidiarität sowie dem AKV-Prinzip (Aufgabe-Kompentenz-Verantwortung
sollen am gleichen Ort vereint sein) wurden die Aufgaben zugeteilt.
Die Spezialkommission begrüsst die Aufgabenentflechtung im Hinblick
auf die Stärkung der Gemeindeautonomie sowie eine deutliche Reduktion
von Überschneidungen im Vollzug.
Weil die Neuorganisation massive finanzielle Verschiebungen zur
Folge hat, ist es absolut zweckmässig, dass der Kanton mit der
sogenannten "positiven Haushaltsneutralität" die Belastungen der
Gemeinden kompensiert. Dies ist vor allem im Hinblick auf die bereits
verabschiedete Revision der Steuergesetzgebung unabdingbar. Für die
Kommission ist klar, dass die zahlreichen Gesetzesanpassungen aus
einer gesamtheitlichen Optik zu sehen sind und gravierende Eingriffe
in das geschnürte Paket deren Akzeptanz gefährden würden.
Dementsprechend beschränkte sich die Kommission auf kleinere
Änderungen. Nach der Verabschiedung des Mantelerlasses wird es jedoch
in verschiedenen Fachbereichen, weitere Gesetzesrevisionen geben. Im
Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Materie war es richtig,
weitergehende materielle Änderungen in separate Revisionsprojekte zu
verweisen.
Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs
Mit dem Wirkungsbericht 05 wurde eine Auslegeordnung zum
Funktionieren des im Jahre 2003 verabschiedeten Finanzausgleichs
vorgenommen. Die Kommission teilt die Auffassung der Regierung, dass
die Richtung im Grundsatz stimmt. Das haben auch die seither
erfolgten kommunalen Entwicklungen im Bereich der Finanzen und
Steuern bestätigt. Gleichwohl weist das heutige System in einzelnen
Bereichen Unschärfen und falsche Anknüpfungspunkte auf. Auch wenn
vorliegend noch nicht alle Korrekturen vorgenommen werden, können die
Anpassungen grossmehrheitlich nachvollzogen werden.
Die Kommission begrüsst die neuen Kriterien für den
topographischen Lastenausgleich, womit der Fokus schärfer auf jene
Gemeinden eingestellt wird, die in diesem Bereich tatsächlich
überdurchschnittliche Belastungen aufweisen. Positiv bewertet wird
insbesondere die nach der Vernehmlassung erfolgte Detailuntersuchung
über 19 Gemeinden. Die Streichung des Wegpendlertopfes ist
nachvollziehbar. Sachgerecht ist zudem die Anpassung beim
horizontalen Finanzausgleich. Schliesslich findet auch die nur mehr
hälftige Berücksichtigung des Steuerertrags der beschränkt
Steuerpflichtigen beim Ressourcenausgleich Zustimmung. Weil die
Richtung des Finanzausgleichs stimmt und das System mit der Vorlage
besser justiert wird, reduziert die Kommission die Übergangsregelung
für fusionierte Gemeinden nach § 23 auf elf Jahre, wobei die
Reduktion der Zahlungen bereits ab dem sechsten Jahr erfolgt.
Einlage in den Sonderbeitragsfonds für die Gemeinden
Vom Finanzdepartement wurden die finanziellen Auswirkungen der
einzelnen Vorlagen detailliert und kumuliert ausgewiesen. Da jedoch
die Bemessungsperiode laufend nachgeführt wird, können die künftigen
Entwicklungen nicht vorausgesagt werden. Im Hinblick auf diesen
Umstand sowie für die Ermöglichung weiterer Gemeindefusionen auf dem
Land stellt sich die Kommission klar hinter die vorgeschlagene
Äufnung des Sonderbeitragsfonds für die Gemeinden in der Höhe von
insgesamt 24 Millionen Franken.
Die Vorlagen werden für die Junisession des Grossen Rates
traktandiert. Sie unterliegen nach der zweiten Beratung im Grossen
Rat der Volksabstimmung.

Kontakt:

Franz Wüest, Kommissionspräsident
Tel.: +41/79/434'26'44

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