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Staatskanzlei Luzern

Volksinitiative "betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle": Bundesgericht weist Beschwerde ab

Luzern (ots)

Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche
Beschwerde gegen das Ergebnis der Abstimmung über die Volksinitiative
"betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle" vom 25. September
2005 abgewiesen.
Das Bundesgericht erachtet die Mängel im Bericht an die
Stimmberechtigten nicht als ausschlaggebend für das
Abstimmungsresultat, zumal der Regierungsrat in einer
Medienmitteilung eingeräumt habe, "dass gestützt auf neue
Berechnungsgrundlagen, d.h. gemäss der Neufassung der
SKOS-Richtlinien nunmehr anstelle der angenommenen Mehraufwendungen
von 11 Millionen Franken solche von 7,6 Millionen anfallen würden".
Es sei anzunehmen, dass die Öffentlichkeit durch die Medienmitteilung
und die anschliessende Berichterstattung rechtzeitig vor der
Abstimmung davon Kenntnis genommen habe. Zudem sei das
Abstimmungsergebnis - 64, 2% Nein-Stimmen, 35,8% Ja-Stimmen - derart
deutlich, dass die Annahme, das Resultat wäre ohne die Mängel in der
Abstimmungsbroschüre anders ausgefallen, nicht ernsthaft erscheine.
Das Bundesgericht hat damit auch den ablehnenden
Einspracheentscheid des Regierungsrates vom 13. September 2005 und
den Erwahrungsbeschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom
27. September 2005 bestätigt. Die Ablehnung der Volksinitiative durch
die Stimmberechtigten ist somit rechtsgültig.

Kontakt:

Regierungsrat Anton Schwingruber
Tel. +41/41/228'52'02

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