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Staatskanzlei Luzern

Freilandhaltungsverbot für Geflügel wird nicht verlängert

Luzern (ots)

Das auf den 25. Oktober dieses Jahres vom Bundesrat
angeordnete Freilandhaltungsverbot für Geflügel läuft wie geplant am
15. Dezember 2005 aus: Das Schweizer Geflügel darf ab 16. Dezember
wieder ins Freie. Auch Geflügelmärkte und -ausstellungen werden ab
dann wieder erlaubt sein. Dank der positiven Einstellung der
Geflügelbranche, aber auch der hobbymässigen Geflügelhaltungen wurde
das Freilandhaltungsverbot ohne nennenswerte Probleme umgesetzt.
Auch Deutschland und Österreich werden auf dieses Datum das Verbot
aufheben. Allerdings werden in diesen Ländern die Geflügelmärkte und
-ausstellungen weiterhin verboten bleiben.
Die Aufhebung des Freilandhalteverbots des Geflügels kann wie
vorgesehen aufgehoben werden, da der Vogelzug als grösstenteils
abgeschlossen gilt und bei den bislang in der Schweiz untersuchten
rund 800 Wildvögeln kein H5N1-Virus nachgewiesen wurde. Auch tausende
von untersuchten Tieren in den Nachbarstaaten ergaben durchwegs
günstige Resultate. Es kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen
werden, dass das Vogelgrippe-Virus in diesem Herbst nicht über
Zugvögel in die Schweiz und Westeuropa eingeschleppt worden ist.
Die Zugvogeluntersuchungen in der Schweiz werden aber noch bis
Januar 2006 weitergeführt, um auch verspätet eintreffende Zugvögel
noch erreichen zu können. Würde so bei einem Tier das H5N1-Virus noch
entdeckt, wäre ein Freilandhalteverbot erneut möglich.
Überdies wird im März 2006 eine Überwachung der Schweizerischen
Geflügelbetriebe auf die Vogelgrippe gestartet, insbesondere in
Freiland-Betrieben.
Dank der Mithilfe besonders auch der Gemeinden konnte die
Registrierung von Geflügelhaltungen, die nicht bereits in der
landwirtschaftlichen Datenerhebung erfasst waren, erfolgreich
durchgeführt werden.
Es wurden seit dem 24. Oktober 2005 1'525 Betriebe mit total
15'840 Tieren zusätzlich registriert, so dass der Geflügelbestand des
Kantons Luzern heute (Stand 12.12.05) 3'335 Betriebe mit 917'536
Tieren umfasst.
Für das grosse Verständnis für getroffene Massnahmen und deren
erfolgreiche Umsetzung danken wir.

Kontakt:

Dr. Paul Infanger
Kantonstierarzt
Tel. +41/(0)41/228'61'35

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