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Staatskanzlei Luzern

Alternativmedizin: GASK bereinigt strittige Fragen

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit (GASK) bereinigt strittige Fragen der Alternativmedizin im
neuen Gesundheitsgesetz. Sie spricht sich mit sehr deutlicher
Mehrheit für den Vorschlag des Regierungsrates aus. Die GASK (Vorsitz
Ruth Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg) ist überzeugt, dass damit
die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden.
Die grossrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit sowie das Gesundheits- und Sozialdepartement haben
unterschiedliche Expertenmeinungen über die fachlichen
Voraussetzungen bei der Abgabe von komplementärmedizinischen
Arzneimitteln durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zum Anlass
genommen, den regierungsrätlichen Vorschlag zur Regelung der
Alternativmedizin im neuen Gesundheitsgesetz nochmals zu diskutieren.
Neben der Abgabe wurden auch die Anwendung von
komplementärmedizinischen Arzneimitteln und die Frage der
Berufsausübungsbewilligung bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
erörtert.
Nach intensiver Diskussion sprach sich die GASK mit sehr
deutlicher Mehrheit für den regierungsrätlichen Vorschlag zur
Regelung der Alternativmedizin aus. Dieser Vorschlag sieht vor, dass
für die fachlich selbständige Ausübung der Alternativmedizin künftig
keine Praxisbewilligung mehr notwendig ist. Davon ausgenommen soll
die Akupunktur sein. Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe von
komplementärmedizinischen Arzneimitteln sollen in einer Verordnung
geregelt werden. Darin wird der Regierungsrat insbesondere zu
entscheiden haben, welche fachlichen Voraussetzungen für eine
Detailhandelsbewilligung, die vom eidgenössischen Heilmittelrecht
vorgeschrieben ist, erfüllt sein müssen.
Die GASK liess sich bei der Meinungsfindung vom Gedanken leiten,
dass der Expertenstreit lediglich die fachlichen Voraussetzungen bei
der Abgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln betrifft (=
Selbstdispensation). Ziel sollte dabei ein eidgenössisches Diplom in
Alternativmedizin und nicht tiefere kantonale Voraussetzungen sein.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, welche bereits heute mit
einer kantonalen Bewilligung komplementärmedizinische Arzneimittel
abgeben, dürfen dies aufgrund einer grosszügigen Übergangslösung im
Bundesrecht bis Ende 2008 weiter tun. Die Anwendung und die
Erstabgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln werden auch
nach Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes und nach 2008 ohne
eidgenössisches Diplom möglich sein.
Patientinnen und Patienten von Heilpraktikerinnen und
Heilpraktikern, welche keine Detailhandeslbewilligung haben, können
über die Erstabgabe hinausgehenden Mengen in der Drogerie oder
Apotheke beziehen. Ein Bezug per Post ist möglich. Diese Lösung trägt
den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie den
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in geeigneter Weise Rechnung.
Insbesondere bedeutet dies kein Berufsverbot für Heilpraktikerinnen
und Heilpraktiker.
Kontakt
Ruth Fuchs-Scheuber 
Tel.: +41/79/628'76'65

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