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Staatskanzlei Luzern

Positive Bilanz der Aufsichts- und Kontrollkommission AKK

Luzern (ots)

Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK), die
frühere Geschäftsprüfungskommission (GPK), ist das Organ der
Oberaufsicht des Grossen Rates. Die Kommission, unter dem Präsidium
von Hans Peter Pfister, FDP, Eich, hat die Aufgabe, den
Finanzhaushalt und die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung
sowie den Geschäftsgang von Obergericht und Verwaltungsgericht zu
überprüfen.
Die Oberaufsicht ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die von der
Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) systematische und engagierte
Arbeit verlangt. Im Gegensatz zu den in erster Linie gesetzgeberisch
tätigen Fachkommissionen des Parlamentes spielen bei der Kontrolle
von Führung und Organisation parteipolitische Interessen keine
wesentliche Rolle. Hier geht es um Führungsgrundsätze der Regierung,
Effizienzkriterien bezüglich der Verwaltung und die Transparenz von
Abläufen im Gesetzesvollzug.
Zu  Beginn der jetzigen Legislatur hat die AKK ihre
Geschäftsordnung aktualisiert und eine neue Methodik für die
Kontrolltätigkeit festgelegt. Ein heikles Thema war die Frage des
Eingreifens in die operative Verantwortung der Regierung durch
unangemeldete kritische Kontrollen, zu denen die AKK in
Ausnahmefällen neuerdings die Befugnis hat. Ein weiteres Thema war
die Kompetenzabgrenzung gegenüber der Planungs- und Finanzkommission
(PFK) sowie der anderen ständigen Kommissionen des Grossen Rates.
Die gewählte Kontrollmethodik trägt den genannten Aspekten
gebührend Rechnung. Sie folgt einem dreistufigen Modell:
a) Bestätigen von Leistungen in den Departementen: Die AKK lässt
sich im Detail informieren und von der Qualität der Arbeit
überzeugen.
b) Vermitteln bei Kritik: Die AKK greift kritische Fragen und
Mängelrügen aus der Bevölkerung, aus Gemeinden und Verbänden sowie
aus dem Parlament und der Verwaltung auf, soweit es um Fragen der
Geschäftsführung geht. Sie vermittelt in der Sache und verlangt
nötigenfalls Korrekturen, die sie später überprüft.
c) Früherkennung gravierender Mängel: Die AKK geht Hinweisen auf
Fehlleistungen in der Führung gezielt nach, um Korrekturen
rechtzeitig veranlassen zu können. Bei drastischen Vorfällen kann sie
eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beantragen.
Schon in der letzten Legislatur berichtete die AKK, die Zeit der
reinen Höflichkeitsbesuche bei Departementen und Dienststellen sei
vorbei. Dabei gilt für alle Kontrollen das Gebot des Respektes. Jedem
Departement ist eine dreiköpfige Subkommission zugeordnet. Das
Präsidium der AKK befasst sich vor allem mit den Gerichten und stellt
die Verbindung zur Geschäftsleitung des Grossen Rates bzw. zu den
anderen Kommissionen sicher. Die Kontrollen sollen nachhaltig und
kritisch sein. Offenen Fragen wird durch wiederholte Besuche
hartnäckig nachgegangen.
Die AKK hat im ersten Jahr der laufenden Legislatur bereits sehr
viele Stellen besucht und auch Verbesserungen beantragt, welche
Gegenstand weiterer Kontrollen sind. Alle Kommissionsmitglieder haben
rasch bemerkt, dass ihre Tätigkeit in den sehr grossen und darum
schwer überschaubaren Departementen zeitraubende Knochenarbeit
bedeutet. In der Zwischenbilanz kann die AKK der Regierung wie der
Verwaltung grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausstellen. Die
kontrollierten Instanzen müssen jedoch gewisse negative Festellungen
der AKK zu Verbesserungen nutzen. Auch dies ist Ausdruck des
gegenseitigen Respektes.

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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