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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt neuem Gemeindegesetz mit einigen Änderungen zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner
Grossen Rates stimmt dem Entwurf eines neuen Gemeindegesetzes in
erster Beratung mehrheitlich zu, schlägt aber verschiedene Änderungen
vor. Mit der Gesetzesvorlage wird die Gemeinderefom 2000+ umgesetzt
und ein Führungs- und Steuerungsmodell entwickelt, mit dem die
Dezentralisierung in der Staatsorganisation verstärkt wird. Das neue
Gemeindegesetz regelt die Grundzüge der Organisation, der
Zusammenarbeit und des Finanzhaushalts der Gemeinden sowie die
kantonale Aufsicht über die Gemeinden. Die SPK hat die Vorlage an
mehreren Sitzungen unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern)
vorberaten.
Die Kommission ist überzeugt, dass der regierungsrätliche Ansatz
richtig ist, ein Rahmengesetz zu erlassen, welches den Gemeinden ein
hohes Mass an Autonomie bei ihrer Organisation zubilligt.
Dementsprechend müssen neu alle Gemeinden eine Gemeindeordnung
erlassen. Der dazu nötige Prozess wird als Chance gewertet, sich mit
der eigenen Organisation und den gemeindeinternen Abläufen sowie
Zuständigkeiten zu befassen und massgeschneiderte Lösungen zu suchen.
Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gemeinden
heute unterschiedliche Organisationsbedürfnisse aufweisen, welche
nicht einheitlich über den ganzen Kanton geregelt werden können.
Damit die neue Philosophie möglichst rasch und konsequent
umgesetzt wird, hat die SPK eine dringende Kommissionsmotion
eingereicht, welche die Überprüfung und Anpassung der
Zuständigkeitsnormen in allen Spezialgesetzen verlangt. Wo es nicht
besondere Gründe rechtfertigen, ist die Organisationsautonomie auch
bei der Delegationsbefugnis der Gemeinden rasch zu verwirklichen.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeinden ihre Autonomie
bei der Ausarbeitung der Gemeindeordnungen in Kenntnis ihrer vollen
Befugnisse beschliessen können.
Aus ähnlichen Überlegungen ist die Kommission mit
Mehrheitsbeschluss der Auffassung, dass auch der Bereich der
Schulpflege dispositiv ausgestaltet werden muss. Damit wird es den
Gemeinden ermöglicht, mit Wirkung auf die Amtsperiode 2007-2011 den
Behördenstatus der Schulpflege zu überprüfen. Es werden daher neu die
notwendigen Änderungen beim Volksschulbildungsgesetz vorgeschlagen.
Planung, Steuerung und das Controlling werden künftig zentral
sein. Um ein politisches Controlling sicher zu stellen, können - in
Abweichung zur regierungsrätlichen Vorlage - einzelne Aufgaben
zusätzlich der Rechnungskommission übertragen werden. Damit wird zwar
die klare regierungsrätliche Trennung zwischen eigentlicher
Revisionstätigkeit und politischer Würdigung durchbrochen, letztere
aber auch für den Fall garantiert, dass eine Gemeinde auf die
Einführung einer Controlling-Kommission verzichten will.
Die SPK erachtet es als zweckmässig, dass die Finanzvorschriften
ins neue Gemeindegesetz integriert werden und sieht die Notwendigkeit
der Einführung der Kostenrechung. Es ist auch am Grundsatz
festzuhalten, dass die Einführung der WOV zwar freiwillig ist, jedoch
bei ganzer oder teilweiser Anwendung nach den kantonalen Standards zu
erfolgen hat. Bei den Ausführungsvorschriften ist darauf zu achten,
dass sich die damit verbundenen Mehraufwendungen im Rahmen halten.
Die Vorlage wird an der Märzsession des Grossen Rates in 1.
Beratung behandelt.

Kontakt:

Walter Häcki
Tel. +41/41/410'90'33
Mobile: +41/79/340'20'06

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