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Staatskanzlei Luzern

Start der regionalen Zivilstandsämter am 1. Januar 2004 - Der Schritt ins digitale Zeitalter

Luzern (ots)

Am 1. Januar 2004 werden 107 Zivilstandsämter auf
11 regionale umorganisiert. Eine Umstellung, die vor allem die
Gemeinden betrifft. Einwohnerinnen und Einwohner werden davon kaum
etwas zu spüren bekommen. Mit der gleichzeitigen Umstellung auf EDV 
macht das Zivilstandswesen den Schritt ins digitale Zeitalter.
Bis Ende Jahr werden auf den Zivilstandsämtern die Einträge - wie
immer in der Vergangenheit - von Hand oder mit der Schreibmaschine -
gemacht. Damit ist am 1. Januar 2004 Schluss, denn mit der regionalen
Neuorganisation wird auch das so genannte "Infostar" eingeführt, ein
EDV-System für das Zivilstandswesen, das gesamtschweizerisch
Anwendung findet.
Anweisung vom Bund
Es war der Bund, der eine grössere Professionalisierung im
Zivilstandswesen forderte. Aus diesem Grund hat er die Einführung von
Infostar veranlasst und im gleichen Zug das Pensum für einen
Zivilstandsbeamten auf das Minimum von 40 Prozent festgelegt.
Den Vollzug hat der Bund den Kantonen übertragen. Im Kanton Luzern
beschloss der Regierungsrat in der Folge, das neue EDV-System
gleichzeitig mit der neuen Einteilung der Zivilstandkreise
einzuführen. "Schon bald sahen wir, dass - mit der Zeitersparnis
durch Infostar - nur ganz wenige Zivilstandsämter der Gemeinden auf
ein 40-Prozent-Pensum kamen. Wir mussten regionalisieren und
gleichzeitig fiel der wichtige Entscheid, dass das Zivilstandswesen
weiterhin eine Gemeindeaufgabe bleibt", erinnert sich Kaspar Lang,
Leiter des kantonalen Steuerungsgremiums.
Geforderte Gemeinden
Damit waren die Gemeinden aufgefordert sich auf die neuen
Standorte zu einigen. Der Kanton hatte in Zusammenarbeit mit dem
Verband der Luzerner Gemeinden 8-10 Standorte vorgesehen. Bei der
Ausmarchung musste festgestellt werden, dass zwischen den Gemeinden
oft sehr alte Beziehungen bestehen - oder eben nicht bestehen.
Kompromisse seitens des Kantons wurden nötig. Unverrückbar indessen
blieben die Forderungen des Bundes: 40-Prozent pro Zivilstandsbeamten
und die Regelung der Stellvertretungen. "Der Kanton hob das
Mindestpensum in der Folge auf 80-Prozent an und begründete, dass
damit auch die Stellvertretung sichergestellt wäre. Nur gerade zwei
Kreise haben sich nicht an diese Vorgabe gehalten. "Uns war es
letztlich wichtig, dass die Gemeinden Lösungen finden, die für sie
stimmig waren", sagt Luzia Kurmann, Projektleiterin, zu den
ausscherenden Gemeinden.
Stolz auf die Gemeinden
Nicht in allen Gemeinden wurde die Forderung zur Aufgabe des 
Zivilstandswesens verstanden. "Der Bund wollte eine grössere
Professionalisierung erreichen, doch im Kanton Luzern war diese
bereits gegeben, weil die Gemeindeschreiber bei uns automatisch auch
Zivilstandsbeamte mit entsprechender Ausbildung sind. Diese Lösung
kannten jedoch nicht alle Kantone, eine Vereinheitlichung musste
hergestellt werden", erklärt Kaspar Lang den Schritt des Bundes. So
war er als Leiter der Steuergremiums als Wanderprediger im Kanton 
unterwegs und versuchte für die Vorschrift des Bundes den Boden zu
ebnen: "Ich bin stolz darauf, dass die Gemeinden feiwillige
Zusammenschlüsse zustande brachten und wir keine Verfügung bei der
Regierung beantragen mussten." Und auch Luzia Kurmann ist voll des
Lobes: "Im persönlichen Gespräch haben die Gemeinderäte bald einmal
eingesehen, dass es diese Reorganisation braucht. In der Folge haben
sie überlegt, welches die beste Lösung für die Bevölkerung ist und
haben Hand für gute Lösungen geboten."
Ein Qualitätsverlust?
Im Zivilstandswesen gibt es eine Reduktion von 107 Standorten auf
11. Ist damit nicht auch ein Qualitätsverlust verbunden? Lang und
Kurmann verneinen. Die Einwohnerin oder der Einwohner brauche die
Dienstleistung des Zivilstandsamtes relativ selten, argumentieren
sie. Aus diesem Grund sei der Kontakt zu den Zivilstandsämtern
bereits heute nicht sehr gross und in Zukunft gehe es halt ein paar
hundert Meter weiter. "Ich bin der Meinung, dass die Regionalisierung
kein Abbau ist, wir sind weiterhin kundenorientiert", sagt Kaspar
Lang und verweist auf Geburten, die wie anhin via Spital abgewickelt
würden und ähnlich verhalte es sich bei einem Todesfall.
Heirat in feierlicher Umgebung
Aber geheiratet wird in Zukunft im regionalen Zivilstandsamt, in
fremder Umgebung und mit einem fremden Zivilstandsbeamten. Kurmann
und Lang bejahen, weisen jedoch darauf hin, dass es der eigenen
Gemeinde obliege, weiterhin ein Lokal für das Heiraten in der
Gemeinde zu offerieren. Der Zivilstandsbeamte allerdings würde auch
in diesem Fall derjenige des regionalen Zivilstandsamtes bleiben.
Beide sind überzeugt, dass diese Lösung längerfristig keine Nachfrage
findet. "Die Distanzen sind doch heute kein Problem mehr und zudem
soll die Reorganisation ja auch eine Steigerung der Effizienz
ergeben", sagt Lang und Luzia Kurmann verweist auf den Trend, dass
ein Teil der Leute nicht mehr kirchlich heiraten möchten. "Da wird
die Ziviltrauung zum eigentlichen Festakt und dazu wollen die
Eheleute ein schönes Gebäude. Der Kanton Luzern mit seinen Schlössern
und Herrschaftsgebäuden bietet dafür ein reiches Angebot."
Der Start wird klappen
Nein, Bauchweh macht der Projektleiterin der 1. Januar 2004 nicht.
Luzia Kurmann ist überzeugt, dass der Start der regionalen
Zivilstandsämter bestens klappen wird: "Die Umsetzung ist in
Zusammenarbeit mit den Gemeinden geschehen. Die Leiterinnen und
Leiter waren schon früh bestimmt und wurden einbezogen. Sie haben
überlegt, wie die Neuorganisation am besten funktioniert und welche
Einrichtungen es für einen reibungslosen Ablauf braucht. Für den 1.
Januar bin ich deshalb sehr zuversichtlich."
Legende zum Foto (das Foto kann bezogen werden unter  afg@lu.ch)
Luzia Kurmann ist Projekleiterin der Reorganisation des
Zivilstandswesens im Kanton Luzern, Kaspar Lang ist Leiter des
kantonalen Steuerungsgremiums.
(Kasten)
Was ändert?
Müssen Sie eine Geburt, einen Todesfall anmelden oder eine
Beerdigung organisieren? Möchten Sie heiraten oder benötigen Sie
Auszüge aus dem Familienregister Ihrer Heimatgemeinde? Ändern wird
sich für Sie wenig.
Keine Änderungen gibt es bei Geburten und Todesfällen im Spital
und auch Beerdigungen finden weiterhin in der Gemeinde statt. Wenn
Personen daheim geboren werden oder sterben, wird neu der Gang zum
regionalen Zivilstandsamt nötig und auch Heiraten finden neu auf den
regionalen Ämtern statt.
Hinzu kommt, dass jedes so genannte "Ereignis" (Geburt, Todesfall,
Heirat, Scheidung, etc.) neu via EDV erfasst und auf allen
Zivilstandsämtern der Schweiz abrufbar sein wird. Während fünf Jahren
werden zudem alle Einträge der Jahre 1988 bis 2003 systematisch auf
EDV rückerfasst. Das hat den Vorteil, dass auf allen
Zivilstandsämtern der Schweiz ein so genannter "Personenausweis"
ausgestellt werden kann. Das Einholen verschiedener Papiere an
verschiedenen Orten erübrigt sich damit.

Kontakt:

Bernadette Kurmann
Tel: +41/41/228'51'48

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