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Staatskanzlei Luzern

Revisionsgesuch von Peter Ott vom Bundesgericht abgewiesen

Luzern (ots)

Das Bundesgericht hat mit heutigem Datum das
Revisionsgesuch von Peter Ott abgewiesen. Damit hat Ott alle
rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, das Wasserbauprojekt für die
Sanierung des Giessbachs in der Gemeinde Schwarzenberg zu verhindern.
Seine Einsprache beim Luzerner Verwaltungsgericht wurde im November
2002 abgewiesen, die staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht
im August 2003 (vgl. auch Medienmitteilung des Staatskanzlei vom 12.
November 2003).
Die Arbeiten für die Bachsanierung können nun vergeben werden. Mit
dem Abschluss der Bauarbeiten wird im Frühsommer 2004 gerechnet.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel. +41/41/228'60'00

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