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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission für Beitritt zur interkantonalen Umweltagentur

Luzern (ots)

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
(RUEK) des Grossen Rates stimmt dem Beitritt des Kantons Luzern zur
Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen
Umweltagentur zu (Botschaft B 20 des Regierungsrates an den Grossen
Rat). Mit dem Beitritt zu dieser Vereinbarung wird die bereits
bestehende Zusammenarbeit mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen
Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug auf eine neue rechtliche
Grundlage gestellt. Weiter hat die Kommission zahlreiche
Gesetzesänderungen über die Neuordnung der Zuständigkeiten in den
Bereichen Bau, Umwelt und Wirtschaft sowie die umfassende Einführung
der Verfahrenskonzentration bei Bewilligungsverfahren für Bauten und
Anlagen mit einigen Änderungen in erster Beratung verabschiedet. Die
RUEK hat die Geschäfte an zwei Sitzungen unter dem Vorsitz von Pius
Höltschi (CVP, Aesch) vorberaten.
Die Kommission begrüsst, dass im Bereich des Umweltschutzes,
insbesondere bei den lufthygienischen Messungen, weiterhin mit den
übrigen Zentralschweizer Kantonen zusammengearbeitet werden soll.
Auch die Weiterführung der Kooperation mit dem Kanton Aargau wird als
zweckmässig erachtet. Man verspricht sich davon weiterhin Synergien
und letztlich auch kostengünstige Lösungen, ohne dass im Moment der
Leistungskatalog ausgebaut wird. Die RUEK teilt zudem die Auffassung
des Regierungsrates, dass die bisherige Form der Zusammenarbeit auf
eine neue und transparentere Grundlage gestellt werden muss. Von
verschiedener Seite wurde klar gemacht, dass man sich die
interkantonale Umweltagentur auch als öffentlichrechtliche Anstalt
hätte vorstellen können. Da der Einbezug des Parlaments aber -
systembedingt - erst am Schluss der Verhandlungen erfolgt, stand
diese Option nicht mehr offen. Generell würde daher eine frühere
Einbindung der Fachkommission in solche Diskussionen befürwortet.
Die Kommission ist überzeugt, das mit dem sehr umfangreichen
Gesetzgebungspaket aus dem Bereich Bau, Umwelt und Wirtschaft
(Botschaft B 23 des Regierungsrates an den Grossen Rat) die
zweckmässigen Grundlagen für die Umsetzung der neuen
Departementsordnung geschaffen werden. Begrüsst wird insbesondere die
Ausdehnung der Verfahrenskonzentration auf sämtliche
Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen. Es ist richtig, die im
Bau-  und Planungsbereich bewährten Instrumente und Abläufe auch auf
die übrigen Verfahren mit Bauten und Anlagen (insbesondere
Strassenbau und Wasserbau) anzuwenden. Man sieht das
regierungsrätliche Bedürfnis, projektbezogene Arbeitsgruppen und
Kommissionen möglichst flexibel einsetzen zu können. Deshalb ist auch
die RUEK mehrheitlich bereit, zahlreiche ständige Kommissionen
abzuschaffen. Umgekehrt legt die Mehrheit der Kommission aber Wert
darauf, dass die Möglichkeit, solche Kommissionen ad hoc einzusetzen,
ausdrücklich im Gesetz verankert wird. Die Berücksichtigung der
praktischen Erfahrung und des Know Hows von externen Fachleuten und
Direktbetroffenen ausserhalb der Verwaltung muss auch weiterhin
gewährleistet werden.
Die Beratung der Vorlagen erfolgt an der Novembersession des
Grossen Rates.

Kontakt:

Pius Höltschi
Tel. +41/79/448'09'52

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