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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern verbilligt Krankenkassenprämien 2003 um 130 Millionen Franken

Luzern (ots)

Wer mehr als 8,5 Prozent seines steuerbaren
Einkommens zuzüglich Vermögensanteil für die Krankenkassenprämien
aufwenden muss, hat im Kanton Luzern auch im nächsten Jahr Anspruch
auf Prämienverbilligung. Diese Prämienverbilligungen betragen
insgesamt 130 Millionen Franken.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, die für die
Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs massgebende
Einkommensgrenze für das Jahr 2003 unverändert zu belassen. Damit ist
diese Grenze im vierten Jahr in Folge bei 8,5 Prozent festgelegt und
der von Politikern und Parteien geäusserte Wunsch nach Kontinuität
erfüllt. Weil die Krankenkassenprämien im Jahr 2003 stark ansteigen,
werden im nächsten Jahr voraussichtlich erneut rund 12 Millionen
Franken mehr ausbezahlt.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass damit das Sozialziel der
Prämienverbilligung, nämlich Personen in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen zu helfen, erreicht wird.
Innerhalb der letzten fünf Jahre hat sich der als
Prämienverbilligung ausbezahlte Betrag mehr als verdoppelt. Während
im Jahre 1997 rund 22 Prozent der Bevölkerung von der
Prämienverbilligung profitieren konnten, sind es mittlerweile mehr
als ein Drittel.
Die Prämienverbilligung ist aber kein Beitrag gegen ein
übermässiges Ansteigen der Gesundheitskosten. Das Sparen im
Gesundheitswesen kann nicht an den Staat delegiert werden. Die hohen
Kosten sind unter anderem eine Folge des individuellen Verhaltens.
Alle Versicherten sind aufgerufen, ihre Verantwortung wahrzunehmen
und die eigene Konsumhaltung gegenüber medizinischen Leistungen zu
überprüfen.
Ab Januar können die Gesuche um Prämienverbilligung bei der
AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde auf einem speziellen Formular
eingereicht werden. Letzter Eingabetermin ist der 30. April 2003.

Kontakt:

Daniel Wicki
Vorsteher Abteilung Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/41/228'60'80

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