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Staatskanzlei Luzern

Start zur Totalrevision des Gemeindegesetzes

Luzern (ots)

Im Rahmen der Gemeindereform 2000+ ist ein neues
Teilprojekt gestartet worden: die Totalrevision des Gemeindegesetzes.
Nur - wen interessiert dieses Geschäft ausser Juristinnen und
Juristen? Ein Muss für alle Bürgerinnen und Bürger, sagt
Justizdirektor Paul Huber, denn das Gemeindegesetz ist die
Rahmenordnung für die Gemeindeautonomie.
"Kaum jemand nimmt wahr, dass hinter der Selbstverständlichkeit
gut funktionierender Gemeinden immer auch ein rechtlicher Rahmen
steht", sagt Justizdirektor Paul Huber: "Leider wird dies oft erst im
Konfliktfall zur Kenntnis genommen, ist aber dann besonders wichtig".
Gerade deshalb ist er überzeugt, dass das Gemeindegesetz jede
Bürgerin und jeden Bürger interessieren muss.
Tatsächlich wird im Gemeindegesetz nichts weniger geregelt als die
Rechte, Pflichten und Kompetenzen von Bürgerinnen/Bürgern und der
Gemeindebehörde. Ein Gesetz, das an jeder Gemeindeversammlung oder
Gemeinderatssitzung zur Anwendung kommt. Immer dann nämlich, wenn
gefragt wird, ob der Gemeinderat zu diesem oder jenem berechtigt ist.
Gemeindereform braucht Anpassung von Gesetzen
Hohe Dringlichkeit zur Revision hat das Gemeindegesetz durch die
Gemeindereform 2000+ erhalten. Paul Huber: "Der Kanton hat sich daran
gemacht, seine Zukunft zu gestalten. Was in der Zwischenzeit im
Rahmen des Reformprojektes entwickelt worden ist und in Zukunft
umgesetzt werden soll, muss rechtlich definiert werden."
Huber nennt das Kapitel über "die Vereinigung von Bürger- und
Einwohnerge-meinden" im geltenden Gesetz: "Es war die Basis für alle
Zusammenlegungen von Bürger- und Einwohnergemeinden. Eine Vereinigung
von zwei Einwohnergemeinden ist noch viel komplexer - und dafür
braucht es entsprechende Bestimmungen." Dabei gilt es Fragen zu
klären wie: Bürgerrecht, Wappen, Rechtsnachfolge für bestehende
Vertäge und Schulden usw. Es gilt unzählige Details zu regeln, damit
die Rechtssicherheit auch nach einer Fusion gewährleistet ist.
Darunter fallen auch die Verpflichtungen des Kantons: Welche
Leistungen will er erbringen, welche Zusicherungen machen?
Autonomie definieren
Seit bald fünf Jahren fordert der Regierungsrat die Stärkung der
Autonomie der Gemeinden. Dies soll nun auch im Gemeindegesetz
Niederschlag finden. Genauso gilt es, die angestrebten strukturellen
Veränderungen im Gesetz zu regeln. Als Beispiel verweist der
Justizdirektor auf die Zweckverbände: "Wir überlegen, diesen Teil des
Gesetzes auszuweiten und  mehr Demokratisierung und Bürgerbeteiligung
zu erreichen. Wir denken auch daran Mehrzweckverbände zu fördern, um
den Sitzungstourismus der Behördemitglieder zu reduzieren." Ein
weiteres Thema ist die Zentrumsfunktion von Gemeinden - auch in
ländlichen Gegenden. Im neuen Finanzausgleichsgesetz sind erste
Kategorisierungen vorgenommen worden, im Gemeindegesetz werden
generelle Regelungen bezüglich Zentrumsaufgaben und deren
Finanzierung festgelegt werden müssen.
Kontrolle reduzieren
Im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden soll die direkte
Kontrolle vermindert werden. Das geltende Recht steht geht bezüglich
Ausgestaltung der Gemeindeautonomie von den schwächsten Gemeinden als
Bezugsgrösse aus. Das heisst, dass der Kanton die Stadt bei der
Kompetenzzuordnung und bei der Aufsicht grundsätzlich genau gleich
behandeln muss wie eine kleine Gemeinde. Bei der neuen
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden soll von einem 
mittleren Leistungsniveau ausgegangen werden - ein gewisser Stand der
Professionalisierung wird vorausgesetzt. "Das bedeutet doch, dass wir
es in den Gemeinden mit guten, tüchtigen Leuten mit viel Sachverstand
zu tun haben. Es ist nicht einzusehen, weshalb der Kanton deren
Arbeit bis ins Detail kontrollieren soll." In Zukunft sollen primär
die Instrumente überprüft werden, die eine gute Verwaltungsführung
sicherstellen. Kontrolle soll nur noch dort bestehen, wo die
Gleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürger im ganzen Kanton auf dem
Spiel steht. Regierungsrat Huber: "Sicher ist, dass am Ende der
Totalrevision die Zahl der kontrollierenden Eingriffe des Kantons
deutlich tiefer liegen wird als heute."
Teamwork von Kanton und Gemeinden
Ein Gemeindegesetz kann nur in engster Zusammenarbeit mit den
Direktbetroffenen, den Gemeinden, geschaffen werden. Wie sich der
Regierungsrat diese Zusammenarbeit vorstellt, steht im
Planungsbericht zur Gemeindereform an den Grossen Rat. Danach werden
alle Folgegesetze der Gemeindereform - Aufgabenzuteilung,
Finanzausgleich, Gemeindegesetz usw. - in paritätisch
zusammengesetzten Projektorganen erarbeitet. Wie schon beim
Finanzausgleich werden die Gemeindebehörden zu Hearings eingeladen.
Dort und weiter in einem Vernehmlassungsverfahren können sie zu den
Entwürfen der Arbeitsgruppen Stellung beziehen und ihre Anliegen
einbringen. Huber: "Am Ende aber entscheidet das Parlament, denn es
muss das Gesamtinteresse des Kantons im Blickfeld haben."

Kontakt:

Bernadette Kurmann
Kommunikationsbeauftragte
Gemeindereform 2000+
Tel. 041 228 51 48/ 228 63 84
Fotobezug per E-mail: afg@lu.ch

NB. Es existiert ein Foto von Regierungsrat Paul Huber. Bezugsadresse
afg@lu.ch

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