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Crossair

Crossair: Offenlegung von Beteiligungen nach Art. 20 BEHG

Basel (ots)

UBS AG, Aeschenplatz 6, 4002 Basel und
Bahnhofstrasse 45, 8098 Zürich und Credit Suisse Group, Paradeplatz
8, 8001 Zürich, haben im Zuge der Restrukturierung des Fluggeschäftes
der Swissair am 2. Oktober 2001 von der SAirLines, Hirschengraben 84,
8001 Zürich, die von dieser gehaltenen  Namenaktien Crossair AG für
europäischen Regionalluftverkehr, Basel, welche insgesamt 70,35% der
im Handelsregister eingetragenen Stimmrechte entsprechen, erworben.
Die übertragenen Namenaktien teilen sich stimmrechtsmässig wie folgt
auf: UBS AG 35,87% (entsprechend 471'422 Namenaktien; hinzukommt ein
Altbestand von 60 Namenaktien entsprechend 0.004% der Stimmen) und
Credit Suisse Group 34,47% (entsprechend 452'934 Namenaktien).
Die Übertragung der Namenaktien erfordert die Zustimmung der
Schweizerischen Wettbewerbskommission und der Wettbewerbsbehörde der
Europäischen Union. Für den Zeitraum des Bewilligungsverfahrens
wurden die Namenaktien an die Herren Dr. Hans Nater und Dr. Laurent
Killias c/o Stiffler & Nater, Dufourstrasse 101, 8008 Zürich, als
Treuhänder, übertragen. Gemäss den Bestimmungen des abgeschlossenen
Treuhandvertrages werden die Stimmrechte und alle damit
zusammenhängenden Rechte an den Aktien durch die Herren Nater und
Killias während der Dauer des Treuhandverhältnisses nach deren freiem
Ermessen ausgeübt. Die Herausgabe und Übertragung zu Eigentum der
Aktien/Aktienzertifikate durch die Treuhänder an die Banken im
Verhältnis ihrer Aktienanteile erfolgen (i) jederzeit gegen eine
gemeinsame schriftliche Erklärung der Banken; oder (ii) jederzeit
gegen schriftliche Erklärung einer Bank an die Treuhänder und die
jeweils andere Bank, dass die zum Vollzug der gemäss Kaufvertrag
vereinbarten Transaktion erforderlichen wettbewerbsrechtlichen
Bewilligungen seitens der Schweizerischen Wettbewerbskommission und
der Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union vorliegen; oder (iii)
jederzeit gegen Vorlage eines rechtskräftigen Entscheides eines
schweizerischen Gerichts gemäss dessen Anordnungen.»

Kontakt:

Crossair
Aktiengesellschaft für europäischen Regionalluftverkehr
Postfach
4002 Basel

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