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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Kataster der belasteten Standorte BUWAL unterstützt Kantone für raschere Gangart

Bern (ots)

Bern, 26. August 2004
Bisher haben nur die Kantone Genf und Waadt den Kataster der 
belasteten Standorte fertig gestellt, obwohl der Termin dazu Ende 
2003 abgelaufen ist. Mehr als zwei Drittel der Kantone werden ihren 
Kataster bis 2006 erarbeitet haben, die meisten grösseren Kantone 
rechnen mit einer Fertigstellung zwischen 2010 bis 2013. Dies zeigt 
eine Umfrage des BUWAL bei Kantonen und Bundesstellen. Das BUWAL 
drängt auf eine raschere Umsetzung dieser ersten wichtigen Etappe 
zur Altlastensanierung in der Schweiz. Es will die Kantone 
unterstützen, damit alle ihren Kataster bis 2006 vorlegen können.
Gemäss Altlasten-Verordnung hätten die Kantone bis am 31. Dezember 
2003 die belasteten Standorte auf ihrem Gebiet in einem öffentlich 
zugänglichen Kataster erfassen sollen; dabei geht es um Deponien 
(betriebene und nicht mehr betriebene) sowie belastete Betriebs- und 
Unfallstandorte. Die Erstellung dieser Verzeichnisse ist der erste 
Schritt im Ablauf zur Bewältigung der Altlastenproblematik in der 
Schweiz.
Auf Wunsch der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter hat das BUWAL 
im Februar 2004 eine Umfrage durchgeführt und zwar bei kantonalen 
Fach- sowie bei den zuständigen Bundesstellen (Departement für 
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, VBS, sowie Bundesämter 
für Verkehr, BAV, und für Zivilluftfahrt, BAZL). Die wichtigsten 
Resultate der Umfrage zum Stand der Katastererhebung in der Schweiz 
sind:
• Bisher konnten nur die Kantone Genf und Waadt ihren öffentlich 
zugänglichen Kataster fertig stellen (mit kleiner Verspätung) und im 
Internet publizieren.
• Mehr als zwei Drittel der Kantone werden ihren Kataster bis 2006 
erarbeitet und veröffentlicht haben. Bis dann werden ca. 50 Prozent 
der durch die kantonalen Fachstellen zu erfassenden Standorte in 
einem öffentlich zugänglichen Kataster greifbar sein.
• Die meisten grösseren Kantone rechnen mit einer Fertigstellung 
zwischen 2010 und 2013.
• Die Arbeiten beim VBS und BAZL sind praktisch abgeschlossen; im 
Zuständigkeitsbereich des BAV stehen vor allem bei den 
konzessionierten Transportunternehmungen noch einige 
Erhebungsarbeiten an.
• Fazit: Ein flächendeckender Kataster mit schätzungsweise 58'000 
belasteten Standorten dürfte gemäss Umfrage frühestens im Jahre 2013 
vorliegen.
Im Weiteren hat sich gezeigt:
• Ausgangslage für das Erstellen der Kataster sind schweizweit knapp 
120'000 Standorte, wo eine Belastung vorliegen könnte. Bei nahezu 
allen sind die ersten Triagearbeiten durch die kantonalen und 
eidgenössischen Fachstellen abgeschlossen (Schritt 2 bei der 
Erarbeitung von Katastern; siehe Kasten 1).
• Von den 120'000 Standorten dürften schätzungsweise etwas 58'000 
für einen Eintrag in den Kataster in Frage kommen. Bei mehr als 
15'000 davon (darunter ca. 7‘000 Standorte im Bundesvollzug) wurde 
den Inhabern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Schritt 3). 
Erfahrungsgemäss kann ein kleiner Teil der Inhaber glaubhaft 
darlegen, dass ein Eintrag ungerechtfertigt ist.
• Im kantonalen Vollzug ist die Erfassung der Ablagerungsstandorte 
(Deponien) generell weiter fortgeschritten als die Erfassung der 
Betriebsstandorte.
• Der finanzielle Aufwand für die Katastererstellung wird von den 
Kantonen mit insgesamt 80 Millionen Franken beziffert. Die mittleren 
Kosten pro eingetragenem Standort liegen bei 1'600 Franken. Die 
durchschnittlichen Aufwendungen in den einzelnen Kantonen variieren 
jedoch stark: Sie liegen zwischen etwas über 100 und mehr als 3'000 
Franken pro Standort.
Ziel: Umsetzung in allen Kantonen bis 2006 Ihren Rückstand bei der 
Erstellung der Kataster begründen die Kantone vornehmlich mit 
knappen personellen und finanziellen Mitteln. Der Bundesrat hat 
deshalb im Rahmen der laufenden Revision des Umweltschutzgesetzes 
(Parlamentarische Initiative Baumberger) den Vorschlag eingebracht, 
die Arbeiten der Kantone aus dem Altlastenfonds des Bundes 
finanziell zu unterstützen. Falls das Parlament zustimmt, könnte das 
BUWAL die Kantone für jeden Standort mit 500 Franken entschädigen, 
dessen Inhaber vor Ende 2005 über den bevorstehenden Eintrag 
informiert wird. Im Weiteren stellt das BUWAL den Kantonen 
Vollzugshilfen zur Verfügung und unterstützt diese auch im 
Erfahrungsaustausch. Dadurch sollte es allen Kantonen möglich sein, 
ihre Kataster bis 2006 zu erarbeiten. Dauert die Erstellung länger, 
würden die Sanierungsarbeiten verzögert, die zum Schutz von Umwelt 
und Bevölkerung notwendig sind.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
•	Christoph Wenger, Chef der Sektion Altlasten und 
Tankanlagen, 031 322 93 71 
•	Urs Ziegler, Sektion Altlasten und Tankanlagen, 031 322 93 
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Internet 
Buwal Seite : http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_altlasten/index.html
Kasten 1: Die Erstellung des Katasters in fünf Schritten
1. Die Erfassung sämtlicher potenziell belasteter Standorte, 
ehemaliger oder aktueller Ablagerungsstandorte, nicht mehr oder noch 
genutzter Betriebsstandorte sowie Unfallstandorte. Diese Erhebung 
stützt sich auf kommunale und kantonale Archive sowie Gespräche mit 
Gemeindeverantwortlichen und Zeugen. 2. Die Triage der Standorte, 
welche in den Kataster eingetragen werden sollten. Für Standorte, 
deren Belastung noch nicht ermittelt wurde – was zum Beispiel bei 
den meisten Betriebsstandorten der Fall ist – entscheidet die 
Behörde je nach Wahrscheinlichkeit einer Verschmutzung auf Grund der 
vor Ort erfolgten Tätigkeit, ihres Umfangs, ihrer Dauer und der 
vermutlich verwendeten Schadstoffe. Ist die Wahrscheinlichkeit 
gross, muss der Standort im Kataster eingetragen werden. Eine vom 
BUWAL veröffentlichte Richtlinie unterstützt die Behörden bei dieser 
oft heiklen Entscheidung. 3. Die Stellungnahme des oder der 
Standortinhaber. Um falsche Einträge möglichst zu vermeiden und die 
Transparenz zu fördern, werden alle betroffenen Inhaber informiert 
und um eine Stellungnahme gebeten. Der Inhaber kann auch einen 
formellen Feststellungsentscheid mit sämtlichen Rekursmöglichkeiten 
verlangen. 4. Der Eintrag in den Altlastenkataster. Der Kataster ist 
ein dynamisches Arbeitsinstrument, das von den Behörden regelmässig 
aktualisiert werden muss. Standorte, die beispielsweise im Zuge von 
Bauarbeiten völlig dekontaminiert worden sind, müssen aus dem 
Kataster gelöscht werden. 5. Die Veröffentlichung des Katasters. 
Altlastenkataster müssen öffentlich zugänglich sein. Es empfiehlt 
sich, die Daten zu veröffentlichen, sobald die ersten Standorte 
eingetragen sind, und nicht bis zur Fertigstellung des Katasters 
zuzuwarten.

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