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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Konzept Wolf Schweiz: Mit dem Wolf leben

Bern (ots)

Der Wolf ist ein geschütztes Tier. Seine dauerhafte
Ansiedlung in der Schweiz ist jedoch nur möglich, wenn die
am stärksten betroffenen Kreise seine Rückkehr verstehen und
zulassen. Aus diesem Grund arbeitet das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Zusammenarbeit mit
den Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz aus.
Information, Schadensverhütung, Schadenvergütung und
Zusammenarbeit mit den Kantonen sind die vier Pfeiler des
Projekts, das letzten Dienstag an einer Pressekonferenz in
Sitten vorgestellt wurde. Aus den Erfahrungen, die das
Wallis in den letzten zwei Jahren im Rahmen des Projektes
Wolf Schweiz machen konnte, geht hervor, dass die
Schutzmassnahmen gegen den Wolf ihre Wirkung zeigen.
Seit 1998 taucht der Wolf regelmässig in der Schweiz auf.
Von Italien aus kehrt er auf natürliche Weise in seinen
ehemaligen Lebensraum im Wallis zurück. Dieses Jahr wurde er
ausserdem auch im Tessin und im Kanton Graubünden gesichtet.
Um die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Koexistenz
zwischen dem geschützten Tier und der Bevölkerung zu
schaffen, hat das BUWAL in Zusammenarbeit mit den
Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz ausgearbeitet.
Dieses Projekt, das sich momentan in der Vernehmlassung bei
den Kantonen und Interessenverbänden befindet, basiert auf
vier Pfeilern:
  • Information über den Wolf, die aktuellen Problemstellungen und bestehenden Lösungen. Es handelt sich um eine breit angelegte Kampagne auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
  • Schadensverhütung bei den Schafherden. Die Schutzmassnahmen, an denen sich auch der Bund beteiligt, haben vor allem in den vom Wolf besiedelten Regionen Vorrang.
  • Schadenvergütung nach einem Angriff durch den Wolf. Der Bund übernimmt achtzig Prozent der an die Züchter ausbezahlten Entschädigungen, während sich die Kantone mit zwanzig Prozent beteiligen. In den Gebieten mit grossen Schäden erweisen sich Schutzmassnahmen als notwendig. Eine Bestandsaufnahme der Verluste ist Sache des Kantons.
  • Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für die Umsetzung des Konzepts Wolf Schweiz zuständig. Sie können die Bewilligung zum Abschuss eines Tieres erteilen, das untragbare Schäden verursacht hat (50 gerissene Schafe). In den interkantonalen Kommissionen, die gemäss den geografischen Gebieten festgelegt sind, werden die wissenschaftliche Betreuung, Prävention, Entschädigung und der Abschuss diskutiert und beschlossen. Das BUWAL erarbeitet das Konzept, kontrolliert seine Umsetzung und passt es den Bedürfnissen an.
Schafhirten schrecken nicht nur Wölfe ab
Das BUWAL hat die Arbeitsgruppe Projekt Wolf Schweiz auch
mit der wissenschaftlichen Untersuchung des Raubtiers, der
Entwicklung von Schutzmassnahmen, der Information und
Beratung der betroffenen Kreise beauftragt.
Die im Wallis während zwei Jahren gemachten Erfahrungen
gaben Aufschluss über die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen.
Als beste Lösung erweist sich eine Kombination aus
Schafhirt, Schutzhunden und geschützten Gehegen für die
Nacht. In EvolËne wurde im letzten Sommer die Erfahrung
gemacht, dass die Anwesenheit eines Schafhirten nicht nur
die Risiken eines Wolfsangriffs mindert, sondern dass auch
weniger Verluste durch Unfälle oder Angriffe von Hunden
entstehen. In Gegenden, die Angriffen ausgesetzt sind,
gelangt dieses Jahr ein Dutzend Schafhirten zum Einsatz.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts Wolf Schweiz ist
die lokale und regionale Information. Mit Schafhaltern,
Jägern, Naturschutzverbänden und Schulen wurden mehr als
vierzig Veranstaltungen und Informationssitzungen
abgehalten.

Kontakt:

BUWAL
Informationsdienst

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