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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gentechnikgesetzes

Bern (ots)

Der Bundesrat hat von der Neukonzeption der
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates
(WBK-S) im Bereich Gen-Lex Kenntnis genommen. Seiner Ansicht nach
kann die Gentechnologie im Ausserhumanbereich auch mit einem neuen
Gentechnikgesetz geregelt werden.
Der Bundesrat hat deshalb nichts Grundsätzliches gegen die
vorgeschlagene Neukonzeption der WBK-S einzuwenden, die Regelung zum
Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Gentechnologie in
einem neuen, eigenständigen Bundesgesetz über die Gentechnik im
Ausserhumanbereich zusammenzufassen. Die Vorschläge der Kommission
haben zudem zum Ziel, die Sicherheit im Bereich Gentechnik zu
stärken. Der Bundesrat kann sich diesem Vorschlag weitgehend
anschliessen. Das hat er der Kommission mit beiliegendem Schreiben
mitgeteilt.
In seiner Botschaft vom 1. März 2000 an die Eidgenössischen Räte
hatte der Bundesrat vorgesehen, die für eine Umsetzung der
Gen-Lex-Motion notwendigen Ergänzungen des bestehenden
Gentechnikrechts (z.B. durch Bestimmungen zur Achtung der Würde der
Kreatur, Verankerung einer Ethikkommission, Erweiterung der
Haftpflicht) durch eine Aenderung des Umweltschutzgesetzes
vorzunehmen.

Kontakt:

Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. +41 31 322 93 01

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation, Pressedienst

Beilagen:
Stellungnahme des Bundesrates an die WBK-S.

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